Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Reformvorschläge zur Juristenausbildung untauglich

(Brüssel) - Der Vorstand des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hat auf seiner Sitzung am 26. September 2001 in Brüssel zwar die Verantwortlichkeit für eine anwaltsbezogene Juristenausbildung anerkannt, zugleich die Klärung drängender, noch offener Fragen angemahnt. Es bestehe die Gefahr, dass die dringend erforderliche Reform der Juristenausbildung um des Kompromisses willen nur halbherzig angegangen wird. Die Pläne der Justizministerkonferenz sehen vor, dass faktisch jeder Jurist 12 Monate bei einer Anwältin/einem Anwalt ausgebildet wird. An diesen Plänen wird kritisiert, dass nur ein zeitlicher Rahmen aber keine Inhalte der Ausbildung festgelegt werden. Ohne Inhalte könne es keine echte Ausbildung geben.

Bei einer Festschreibung der Ausbildungsinhalte ist es der Anwaltschaft unmöglich alle Juristen 12 Monate auszubilden. Die Zahl der Ausbildungsplätze muss sich am Rechtsberatungsmarkt orientieren. Zudem müsste die Finanzierung der Ausbildung geklärt werden.

"Jeder, der Anwalt werden will, kann von der Anwaltschaft qualitativ ausgebildet werden," so Rechtsanwalt Dr. Michael Streck, Präsident des Deutschen Anwaltvereins. Eine Ausbildung von etwa 3.000 Juristen pro Jahr zum Anwalt sei realistisch und von der Anwaltschaft zu leisten. Nicht zu leisten sei eine Ausbildung von jährlich 10.000 Referendaren. Dies würde die Leistungsfähigkeit der Anwaltschaft, insbesondere der überwiegend kleineren Kanzleien, übersteigen.

Hinsichtlich der Finanzierung der Juristenausbildung heißt es in dem Beschluss: "Solange es einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf einen Referendarplatz gibt, kann der Staat nicht aus seiner organisatorischen und finanziellen Verantwortung entlassen werden. Die Anwaltschaft kann die Finanzierungslast nicht übernehmen".

Um eine bundesweit einheitliche Juristenausbildung zu gewährleisten, ist die Festschreibung der Ausbildungsinhalte für die 12monatige Anwaltsausbildung notwendig, auch um eine reine Scheinausbildung zu verhindern. Lediglich den Zeitrahmen für eine Ausbildung bei einem Anwalt auszuweiten, genügt nicht, um den Erfordernissen der Anwaltschaft an die Juristenausbildung gerecht zu werden.

Der DAV appelliert daher an den Gesetzgeber, den beabsichtigten Bundesratsentwurf im Hinblick auf seine für die Anwaltschaft existenziellen Konsequenzen nicht ohne Klärung der aufgeworfenen Fragen zu beschließen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Littenstr. 11 10179 Berlin Telefon: 030/7261520 Telefax: 030/726152190

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