Pressemitteilung | DWA - Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.

Regelwerk - Aufruf zur Mitarbeit / Betrieb von Verschlüssen im Stahlwasserbau

(Hennef) - Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) aktualisiert das Merkblatt DVWK-M 249/1998 "Betrieb von Verschlüssen im Stahlwasserbau".

Verschlüsse von Stauanlagen haben die Aufgabe, die situations- und bestimmungsgemäße Funktion der technischen Einrichtungen unter allen möglichen Betriebsbedingungen zu gewährleisten. Dabei kommt der Betriebssicherheit eine entscheidende Bedeutung zu und muss heute sowohl für bestehende als auch für neue Anlagen sorgfältig geplant werden. Die Frage nach der Belastbarkeit von Entnahme- und Entlastungsanlagen muss künftig allerdings viel differenzierter gesehen werden. Ebenso ist die Diskussion darüber, ob die Entlastung verstärkt auch über Mitten- und Tiefenauslässe erfolgen soll, keineswegs endgültig geklärt.

Ein umfangreicher Katalog von Anforderungen an die Planung und Bemessung stahlwasserbaulicher Verschlüsse liegt vor in der DIN 19-700 (Juli 2004) "Stauanlagen", der DIN 19 704 -1 (November 2014) "Stahlwasserbauten - Teil 1: Berechnungsgrundlagen", der DIN 19704 - 2 (November 2014) "Stahlwasserbauten - Teil 2: Bauliche Durchbildung und Herstellung" und dem DVWK Merkblatt zur Wasserwirtschaft 249 (1998) "Betrieb von Verschlüssen im Stahlwasserbau" sowie in der einschlägigen Fachliteratur.

Für unterschiedliche Verschlussarten sind allgemeine Kriterien bezüglich Konstruktion, Materialauswahl, Betrieb und Bemessung ausgearbeitet. Eine Studie zum Versagen unterschiedlicher Verschlusselemente an wasserbaulichen Anlagen in Deutschland zeigt, dass das Versagen des Antriebssystems die häufigste Ursache ist, gefolgt von mechanischen und hydraulischen Ursachen sowie Korrosions-, Ermüdungs- und Verschleißproblemen. Mit Kenntnis der hydrostatischen und hydrodynamischen Belastungen sind die konstruktive Ausbildung der Verschlüsse sowie die der Verbindungsglieder zwischen Verschlussorgan und Antriebssystem auf alle Belastungszustände auszulegen. Modellversuche hierzu sind nur in Sonderfällen erforderlich.

Der DVWK-Fachausschuss 2.8 "Verschlussorgane im Stahlwasserbau" hatte es sich im Jahr 1991 zur Aufgabe gemacht, eine Richtlinie für den Betrieb und die Wartung von Verschlüssen zu erarbeiten. Neben den Fragen von Montage, Inbetriebsetzung, Probebetrieb und Inbetriebnahme sowie Betriebsvorschriften wurden besonders die Inspektion, Instandhaltung und Instandsetzung während des Betriebes und bei Außerbetriebnahme sowie die Modernisierung, aber auch Fragen der Aus- und Fortbildung behandelt.

Ziel des 1998 herausgegebenen Merkblattes DVWK-M 249 war es, allen verantwortlichen in Bund und Ländern, Kommunen und Verbänden sowie Ingenieurbüros und Firmen Überlegungen und Erkenntnisse zu vermitteln, die für eine technisch einwandfreie und wirtschaftliche Lösung der gestellten Aufgabe hilfreich waren.

Die hydraulischen Entwurfs- und Bemessungskriterien für stahlwasserbauliche Verschlüsse an Stauanlagen sind praxiserprobt. Die bisherigen Erfahrungen haben zu anlagenspezifischen konstruktiven Verbesserungen und sicherheitstechnischen Ertüchtigung geführt.

Der Inspektions- und Wartungsbedarf hat sich aufgrund von Alterungsprozessen, Verschleiß- und Korrosionsschäden an Verschlussorganen, Verbindungsgliedern, Dichtungen und Antriebssystemen bei den älteren Anlagen erhöht. Regelmäßige Zustands- und Funktionsprüfungen sind unerlässlich. Vertiefte Sicherheitsüberprüfungen müssen konstruktive, betriebstechnische, mess- und steuerungstechnische Defizite jeglicher Art aufdecken und beseitigen. Weiterentwickelte Techniken sind einzusetzen, wenn die Funktionsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Verschlusselemente dadurch erhöht wird.

Durch die technische Weiter- und Neuentwicklung von Bauprodukten und Bauweisen sowie der Aktualisierung des Norm- und Regelwerkes und des großen mittlerweile gealterten Anlagenbestandes ist eine Überarbeitung des DVWK-Merkblatts dringend erforderlich.

Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.

Zur Mitarbeit in der AG sind Vertreter/innen von wissenschaftlichen Einrichtungen, Planungsbüros, Betreibern wasserwirtschaftlicher Anlagen, Mitarbeiter/innen von Gewässerunterhaltungspflichtigen und Behörden sowie sonstige Interessierte eingeladen.

Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:

Quelle und Kontaktadresse:
DWA - Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Telefon: (02242) 8720, Fax: (02242) 872135

(ta)

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