Pressemitteilung | Deutscher Raiffeisenverband e.V. (DRV)

Richtiges Signal - Verlängerung der 70-Tage-Regelung

(Berlin) - "Die Entscheidung der Bundesregierung für eine unbefristete Verlängerung der 70-Tage-Regelung für die sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung ist für die arbeitsintensiven Dauerkulturen in der Landwirtschaft von essentieller Bedeutung", betont Franz-Josef Holzenkamp, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes e.V. (DRV). "Wir sind froh und dankbar, dass Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner dieses Anliegen - die Fortführung der derzeit geltenden Regelung - in der großen Koalition durchgesetzt hat."

Dr. Christian Weseloh, Geschäftsführer der Bundesvereinigung Obst und Gemüse e.V. (BVEO), ergänzt: "Das ist das richtige Signal für unsere Mitgliedsunternehmen im Sonderkulturbereich und trägt zur Stabilität und Einkommenssicherung bei. Die Obst- und Gemüsebaubranche ist zwingend auf Saisonarbeitskräfte angewiesen. Wir haben in den letzten Jahren einen dramatischen Rückgang an Saisonarbeitskräften in der Branche verzeichnen müssen. Eine Umstellung auf die 50-Tage-Regelung hätte diese Entwicklung zusätzlich verstärkt. Die Arbeit wäre für die Saisonarbeiter noch unattraktiver geworden. In letzter Konsequenz wäre damit der Anbau der arbeitsintensiven Kulturen hierzulande im internationalen Vergleich nicht mehr wettbewerbsfähig und der Verbraucherwunsch nach regionaler Ware kaum noch erfüllbar gewesen. Aus diesem Grund haben der DRV und die BVEO Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bereits im April in einem gemeinsamen Schreiben mit den anderen Verbänden aufgefordert, die jetzige Übergangsregelung in dauerhaftes Recht zu überführen."

Hintergrund: Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 wurden die Fristen, die für geringfügig Beschäftigte gelten, bis Ende 2018 verlängert. Diese Anhebung der Zeitgrenzen von zwei auf drei Monate hat sich nach den vorliegenden Erkenntnissen positiv für die Betriebe und die Arbeitssituation ausgewirkt.
Richtiges Signal - Verlängerung der 70-Tage-Regelung

Berlin, 29. August 2018. "Die Entscheidung der Bundesregierung für eine unbefristete Verlängerung der 70-Tage-Regelung für die sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung ist für die arbeitsintensiven Dauerkulturen in der Landwirtschaft von essentieller Bedeutung", betont Franz-Josef Holzenkamp, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes e.V. (DRV). "Wir sind froh und dankbar, dass Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner dieses Anliegen - die Fortführung der derzeit geltenden Regelung - in der großen Koalition durchgesetzt hat."

Dr. Christian Weseloh, Geschäftsführer der Bundesvereinigung Obst und Gemüse e.V. (BVEO), ergänzt: "Das ist das richtige Signal für unsere Mitgliedsunternehmen im Sonderkulturbereich und trägt zur Stabilität und Einkommenssicherung bei. Die Obst- und Gemüsebaubranche ist zwingend auf Saisonarbeitskräfte angewiesen. Wir haben in den letzten Jahren einen dramatischen Rückgang an Saisonarbeitskräften in der Branche verzeichnen müssen. Eine Umstellung auf die 50-Tage-Regelung hätte diese Entwicklung zusätzlich verstärkt. Die Arbeit wäre für die Saisonarbeiter noch unattraktiver geworden. In letzter Konsequenz wäre damit der Anbau der arbeitsintensiven Kulturen hierzulande im internationalen Vergleich nicht mehr wettbewerbsfähig und der Verbraucherwunsch nach regionaler Ware kaum noch erfüllbar gewesen. Aus diesem Grund haben der DRV und die BVEO Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bereits im April in einem gemeinsamen Schreiben mit den anderen Verbänden aufgefordert, die jetzige Übergangsregelung in dauerhaftes Recht zu überführen."

Hintergrund: Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 wurden die Fristen, die für geringfügig Beschäftigte gelten, bis Ende 2018 verlängert. Diese Anhebung der Zeitgrenzen von zwei auf drei Monate hat sich nach den vorliegenden Erkenntnissen positiv für die Betriebe und die Arbeitssituation ausgewirkt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Raiffeisenverband e.V. (DRV) Pressestelle Pariser Platz 3, 10117 Berlin Telefon: (030) 856214-430, Fax: (030) 856214-432

(cl)

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