Pressemitteilung
17.07.2012 16:48
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ)
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ)
Rituelle Beschneidungen bei Minderjährigen / Kinder- und Jugendärzte fordern: / Allein das Recht eines Kindes auf körperliche Unversehrtheit zählt

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"Uns ist bewusst, dass nach Art. 3 des Grundgesetzes "Niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf", so Hartmann. Darüber aber steht Art 2 des Grundgesetzes, wonach "jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit hat". Dies ist nach Auffassung des BVKJ gerade bei minderjährigen Kindern das höhere Recht.
Der BVKJ verweist in diesem Zusammenhang auf §24 der UN- Kinderrechtskonvention, die von allen Staaten außer Somalia und den USA ratifiziert wurde. Danach haben die Vertragsstaaten "alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen zu treffen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen".
Die Kinder- und Jugendärzte appellieren daher eindringlich an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, sich bei ihrer Abstimmung am Donnerstag, 19.07.2012, dieser Verantwortung für das Kindeswohl bewusst zu sein.
Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ)
Pressestelle
Mielenforster Str. 2, 51069 Köln
Telefon: (0221) 689090, Telefax: (0221) 683204
E-Mail: bvkj.buero@uminfo.de
Internet: www.kinderaerzte-im-netz.de
(dvf, cl)
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