Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle

Rund 60.000 Tonnen Laub in den fünf größten Städten

(Berlin) - In den Herbstmonaten herrscht bei den kommunalen Straßenreinigungsbetrieben Hochbetrieb: Die Unternehmen befreien Gehwege und Straßen von heruntergefallenem Laub und sorgen damit für Verkehrssicherheit. Allein in den fünf größten deutschen Städten Berlin, Hamburg, München, Köln und Frankfurt am Main fallen pro Saison um die 60.000 Tonnen Laub an - das entspricht über 500.000 gefüllten Badewannen.

Sicherheit

Die Laubbeseitigung als wichtiger Baustein der kommunalen Daseinsvorsorge sorgt für gute Verkehrssicherheit. Die Stadtreinigungsunternehmen verringern damit die Unfall- und Rutschgefahr für alle Verkehrsteilnehmer. Dennoch kann es vorkommen, dass frisches Laub auf Fahrbahnen und Gehsteigen liegt. Fußgänger, Rad- und Autofahrer sollten während der Herbstsaison also bitte immer achtsam sein. Laub und Feuchtigkeit sorgen für rutschige Gehwege und einen längeren Bremsweg. Deshalb: Fahrweise anpassen und langsam und vorsichtig fahren bzw. gehen.

Rechte und Pflichten

Für die Reinigung und die Beseitigung des Laubs von den öffentlichen Straßen sind grundsätzlich die Kommunen verantwortlich. Soweit die örtliche Straßenreinigungssatzung sie dazu verpflichtet, haben Anlieger in der Laubzeit im Herbst ähnliche Reinigungsaufgaben wie beim Winterdienst auf ihrem Gehweg zu erledigen. Auskunft über Anwohnerpflichten erteilen die Bürgerämter, kommunalen Stadtreinigungsbetriebe oder die Bauämter.

Laubsammlung

Laub gehört als verwertbare Ressource nicht in die Restmülltonne. Für die private Laubsammlung geben viele Kommunen spezielle Säcke aus, die von den Entsorgungsunternehmen (teilweise kostenpflichtig) abgeholt werden. Eine Entsorgung über die Wertstoffhöfe und die Biotonne ist in vielen Kommunen ebenfalls möglich. Laub und Gartenabfälle aus der Biotonne nutzen viele Entsorgungsunternehmen zum Beispiel für die Erzeugung von Biogas und Kompost. Laub vom Privatgrundstück auf öffentliche Wege, Straßen und Plätze zu kehren, im Wald abzuladen oder zu verbrennen, ist vielerorts verboten.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) Elisabeth Mader, Stellv. Pressesprecherin Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-0, Fax: (030) 58580-100

(sf)

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