Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA)

Rx-Präparate: Pharmagroßhandel darf Skonti geben / Kommt nun auch Bewegung in die Vergütungsmodelle der Apotheken?

(Berlin) - Am 5. Oktober hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der pharmazeutische Großhandel weiter Skonti auf Rx-Präparate (verschreibungspflichtige Medikamente) geben darf. Die Großhändler sind nicht verpflichtet, einen Mindestpreis zu erheben, wenn sie Rx-Präparate abgeben. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale, die es als unrechtmäßig ansah, dass Apotheken bei vorfälliger Zahlung Skonti erhalten hatten.

"Nach dem EuGH Urteil aus dem Oktober 2016 ist das aktuelle Urteil des BGH ein weiteres starkes Signal für Wettbewerb. Das gleiche - fairen Wettbewerb - fordern wir mit Blick auf die derzeitigen Festpreise für Rx-Präparate in Apotheken. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem vergangenen Jahr ermöglicht ausländischen Apotheken, Boni zu geben. Inländische Apotheken unterliegen noch der Festpreisverordnung, womit eine Inländerdiskriminierung vorliegt. Mit einer Umwandlung des Festpreissystems in eine neu einzuführende Höchstpreisverordnung für Rx-Präparate könnten Apotheken unternehmerischer im Sinne ihrer Kunden handeln", sagt Christian Buse, Apotheker und Vorstand des BVDVA.

BHG sieht keine Preisuntergrenze, aber eine Obergrenze bei Rx-Präparaten

Für den pharmazeutischen Großhandel hat der BGH die Vorschrift des § 2 Abs. 1 Satz 1 der AMPreisV (Arzneimittelpreisverordnung) herangezogen. Sie legt eine Preisobergrenze, aber keine preisliche Untergrenze fest, wenn Rx-Präparate abgegeben werden. In eigenem Ermessen kann der Pharmagroßhandel auf seine Zuschläge auf den Abgabepreis verzichten und damit in den Wettbewerb treten.

"Wie auch immer sich die deutsche Regierung aufstellen wird: Das deutsche Gesundheitswesen benötigt dringend mehr Flexibilität in der Arzneimittelpreisgestaltung, damit durch Unternehmertum die Qualität und Versorgung flächendeckend abgesichert werden", fordert Christian Buse. Apotheken in ländlichen Regionen könnten durch einen Strukturfonds gestützt werden, der über den bestehenden Nacht- und Notdienstfonds gesteuert wird. Entsprechende Vorschläge zu Höchstpreisverordnung und Strukturfonds liegen von Seiten des BVDVA seit Längerem vor.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) Pressestelle Schiffbauerdamm 8, 10117 Berlin Telefon: (030) 847 122 68 55, Fax: (030) 847 122 68 18

(wl)

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