Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Schadstoffe in Bambusgeschirr / Verbraucherzentralen warnen vor Produkten mit Bambus-, Reis- oder Weizenfasern

- Der Verkauf von Kunststoffgeschirr mit Bambus-, Reis- oder Weizenfasern ist unzulässig.

- Verbraucherinnen und Verbraucher sollten die Produkte nicht mehr benutzen. Der Handel sollte die Produkte zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten.

- Die Verbraucherzentrale Bayern fordert: Die Überwachungsbehörden müssen die Produkte umfassend und bundesweit zurückrufen.

(München) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen warnen vor potenziell gesundheitsschädlichem Kunststoffgeschirr und To-Go-Artikeln mit Bambus-, Reis- oder Weizenfasern. Diese Produkte sind nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln zugelassen. Trotzdem werden sie seit Jahren verkauft. Der vzbv und die Verbraucherzentralen fordern Behörden und Bundesregierung auf, Verbraucherinnen und Verbraucher bundesweit zu informieren und die Produkte zurückzurufen.

"Es ist ein Skandal, dass der Handel Verbrauchern weiterhin illegales und potenziell krebserregendes Plastik-Geschirr mit Bambus-, Reis- oder Weizenfasern anbietet. Der Bundesregierung und den Bundesländern ist spätestens seit Juni 2020 bekannt, dass der Verkauf illegal ist", sagt Marion Zinkeler, Vorständin der Verbraucherzentrale Bayern. "Es gibt bisher weder einen bundesweiten Rückruf der betroffenen Produkte noch klare öffentliche Informationen dazu. Dieses Versäumnis gefährdet die Gesundheit der Verbraucher. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sollte schnellstens koordinierend tätig werden", so Zinkeler weiter.

Verkauf von Bambus-Bechern ist illegal

Vermeintlich nachhaltiges Geschirr besteht häufig neben Bambus und anderen Naturmaterialien auch aus Kunststoffen. Ob es sich um reine Naturmaterialien oder Kunststoffgemische handelt, können Verbraucher oft nicht erkennen.

Kunststoffprodukte, denen Bambusfasern zugesetzt sind, können beim Kontakt mit heißen Getränken und Speisen potenziell krebserregendes Formaldehyd abgeben. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat Geschirr aus Kunststoff und Bambus deshalb als nicht geeignet für den Kontakt mit heißen Speisen und Getränken eingestuft. Untersuchungsämter wie das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt in Stuttgart berichten seit dem Jahr 2014 regelmäßig über bedenkliche Grenzwertüberschreitungen in Kunststoff-Bambus-Geschirr. Vereinzelt wurden Produkte vom Markt genommen. Allerdings reichen die Ressourcen der amtlichen Lebensmittelüberwachung nicht aus, um die Vielzahl an Produkten zu untersuchen und vom Markt zu nehmen. Die Verbraucherzentralen fordern deshalb seit Jahren ein Verbot der gesamten Produktgruppe.

Im Juni 2020 hat eine Expertengruppe der Europäischen Kommission Bambus und andere natürliche Materialien in Kunststoffgeschirr für nicht verkehrsfähig erklärt, unabhängig vom Vorliegen gemessener Grenzwertüberschreitungen. Das bedeutet, dass diese Produkte nicht in den Umlauf gebracht werden dürfen. Ausschließlich dafür zugelassene Stoffe dürfen Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoffen zugesetzt werden. Nur dann können Verbraucher davon ausgehen, dass die Produkte grundsätzlich sicher sind und eine Risikoüberprüfung stattgefunden hat. Eine solche Zulassung lag für Bambus und andere natürliche Materialien nie vor. Produkte aus reinem Bambusmaterial sind hingegen auch künftig zulässig.

Produkte weiterhin auf dem Markt

Erst Ende des Jahres 2020 haben die meisten Überwachungsbehörden begonnen, die Produktgruppe Kunststoff-Bambus-Geschirr vom Markt zu nehmen. Umfassend und vollständig ist das bisher nicht erfolgt. Eine vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit geplante Recherche zu Bambusgeschirr im Online-Handel wurde im Jahr 2020 gestrichen. Insbesondere im Online-Handel ist deshalb weiterhin Kunststoffgeschirr mit Naturfasern erhältlich.

Umfassendere und schnellere Rückrufe

Die Verbraucherzentralen und der vzbv raten Verbrauchern, diese Produkte nicht zu kaufen oder zu verwenden. Finden Verbraucher entsprechende Produkte im Handel, sollten sie diese der für ihren Landkreis zuständigen Behörde melden.

"Behörden und Bundesregierung müssen einen umfassenden Rückruf veranlassen und die Öffentlichkeit offensiv und bundesweit darüber informieren, Plastikgeschirr mit Naturfasern nicht mehr zu verkaufen und zu benutzen. Händler sollten nicht zugelassene Produkte zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Es handelt sich rechtlich gesehen um mangelhafte Produkte", sagt Marion Zinkeler von der Verbraucherzentrale Bayern.

Von einem Rückruf betroffene Unternehmen sollten künftig verpflichtet werden, alle ihnen zur Verfügung stehenden Kanäle zu nutzen, um Verbraucher zu warnen. Stille Rückrufe sollten der Vergangenheit angehören. Händler müssen verpflichtet werden, Informationen zu Rückrufen gut sichtbar auszuhängen.

Die nächste Bundesregierung hat die Vorgaben im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch zu präzisieren und Ermessensspielräume sowie Rechtsunsicherheiten bei den Behörden zu verkleinern. Die Behörden benötigen klare Handlungsvorgaben für die Anordnung und Durchführung von Rückrufen und für die Bereitstellung von öffentlichen Informationen im Sinne des Vorsorgeprinzips. Nur dann können sie schnell und umfassend tätig werden.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Verbraucherzentrale Bayern

www.verbraucherzentrale-bayern.de/wissen/umwelt-haushalt/produkte/verkauf-von-kunststoffgeschirr-mit-bambusbeimischung-nicht-zulaessig-20573

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Bayern e.V. Pressestelle Mozartstr. 9, 80336 München Telefon: (089) 55 27 94-0, Fax: (089) 537553

(mj)

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