Pressemitteilung | Deutscher Kulturrat e.V.

Seh- und Lesebehinderten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken erleichtern

(Berlin) - Seh- und Lesebehinderten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken erleichtern: Marrakesch-Richtlinie heute im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags führt heute eine Anhörung zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie in deutsches Recht durch. Die Marrakesch-Richtlinie zielt darauf ab, Blinden und Sehbehinderten einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zu ermöglichen.

Der Deutsche Kulturrat hat in seiner Stellungnahme vom 1. Juni 2018 unterstrichen, dass die Teilhabe von Seh- und Lesebehinderten am kulturellen Leben und ihr Zugang zu Werken von großer Bedeutung sind. Der vorlegte Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken begegnet im Grundsatz keinen Bedenken.

Allerdings hat der Deutsche Kulturrat einige konkrete Verbesserungsvorschläge vorgebracht, die hier zu finden sind.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Zur gelingenden Inklusion gehört, dass Seh- und Lesebehinderte einen erleichterten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken erhalten. Der Deutsche Kulturrat unterstützt daher, die von der Bundesregierung geplante nationale Umsetzung der internationalen Marrakesch-Richtlinie. Dennoch haben wir noch Verbesserungsvorschläge, um die Interessen der Seh- und Lesebehinderten und der Rechteinhaber, also der Künstler, Verleger u. a., zu berücksichtigen. Im Besonderen sieht der Deutsche Kulturrat Bund und Länder gefordert, entsprechende Mittel bereitzustellen, damit die Vergütung der Künstler und anderer Rechteinhaber nicht im Bereich des Symbolischen bleibt. Gerade Künstlerinnen und Künstler haben oftmals geringe Einkommen und sind auf die angemessene Vergütung bei der Zurverfügungstellung ihrer Werke angewiesen."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Kulturrat e.V. Olaf Zimmermann Mohrenstr. 63, 10117 Berlin Telefon: (030) 226 05 28-0, Fax: (030) 226 05 28-11

(cl)

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