Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Spielräume nutzen - Verbraucherrechte sichern

(Berlin) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat heute ein Rechtsgutachten und ein Positionspapier zur Umsetzung von Artikel 17 der Urheberrechtsrichtlinie (DSM-RL) veröffentlicht. Anlass ist die bevorstehende nationale Umsetzung der Richtlinie im deutschen Urheberrechtsgesetz, die bis Juni 2021 erfolgen muss.

Die Bundesregierung hat 2019 erklärt, dass sie die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer bei der Umsetzung der DSM-RL umfassend berücksichtigen will. Wenn sich der Streit um so genannte Uploadfilter nicht wiederholen soll, muss sie dieses Versprechen jetzt umsetzen.

Das Gutachten im Auftrag des vzbv zeigt: Dies ist nicht nur möglich, sondern auch geboten. Das Gutachten benennt zum einen, welchen Umsetzungsspielraum die Bundesregierung hat, um die Rechte von Nutzerinnen und Nutzern abzusichern und macht hierfür konkrete Umsetzungsvorschläge. Zum anderen macht das Gutachten klar: Die Wahrung der Nutzerrechte ist kein Selbstzweck, sondern ermöglicht vielmehr erst eine europarechtskonforme Umsetzung der DSM-RL.

Das darauf aufbauende vzbv-Positionspapier formuliert die wesentlichen Forderungen an die Politik aus Verbrauchersicht.

Das Gutachten wurde im Auftrag des vzbv von Frau Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Informations- und Datenrecht an der Universität Bonn, erstellt.

Quelle und Kontaktadresse:
(vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Franka Kühn, Pressesprecherin Rudi-Dutschke-Str. 17, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Fax: (030) 25800218

(ds)

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