Pressemitteilung |

Steigende Tariflöhne im Gebäudereiniger-Handwerk

(Bonn) - Zum 1.1.2020 tritt die dritte Stufe der mit der IG BAU vereinbarten Lohnerhöhungen (Laufzeit des Tarifvertrags 2018 - 2020) in Kraft: Der allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn in der untersten Lohngruppe steigt auf 10,80 Euro (West, ab 1.12.2020 bundesweit) bzw. 10,55 Euro (Ost). Der zweite allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn, der Fassaden- und Glasreinigung umfasst (Lohngruppe 6), steigt auf 14,10 Euro (West, ab 1.12.2020 bundesweit) bzw. 13,50 Euro (Ost).

Ab Dezember 2020 gibt es in der Gebäudereinigung damit nur noch ein Tariflohnniveau. Sie gehört damit zu den ersten Handwerksbranchen, die die Angleichung von West- und Ostlöhnen vollziehen.

Die Tariflöhne setzen sich weiter deutlich vom allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn ab, der 2020 auf 9,35 Euro steigt und damit rund 15 Prozent unter den Einstiegslöhnen in der Gebäudereinigung liegt.

Im Kampf um den Fachkräfte-Nachwuchs bietet das Handwerk mit steigenden Ausbildungsvergütungen von 775 Euro, 900 Euro und 1050 Euro je nach Lehrjahr (ab 1.12.2020 bundesweit) attraktive Konditionen. Azubis und Gesellen bieten sich in der Gebäudereinigung weiterhin beste Karriere-, Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks Christopher Lück, Geschäftsführer Politik und Kommunikation (Berlin) Standort Bonn: Dottendorfer Str. 86, 53129 Bonn Telefon: (0228) 917750, Fax: (0228) 9177511 Standort Berlin: Jägerstr. 5, 10117 Berlin Telefon: (030) 20670897, Fax: (030) 20670879

(sf)

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