Pressemitteilung | Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e.V. - Hauptgeschäftsstelle

Stifterverband begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Hochschulrahmengesetz (HRG) / Überfällige und eigentliche Aufgabe des Bundes, im HRG für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen zu sorgen

(Essen) - Wegen Überschreitung der Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes hat das Bundesverfassungsgericht die fünfte HRG-Novelle von 2002 und das darin enthaltene Habilitationsverbot für verfassungswidrig erklärt. „Wir begrüßen diese Entscheidung und gehen davon aus, dass nun auch das Studiengebührenverbot fallen wird,“ sagte Prof. Dr. iur. Manfred Erhardt, Generalsekretär des Stifterverbandes 27. Juli in Essen.

Der Stifterverband hatte schon im Vorfeld der Änderungen des Hochschulrahmengesetzes (HRG) bemängelt, dass

- die Abschaffung von Habilitation und Privatdozentur und die Kanalisierung des Weges zum Hochschullehrerberuf allein über die Juniorprofessur die damit verbundene Vielfalt der Förder- und Entwicklungsmöglichkeiten beseitigt und dem Hochschullehrernachwuchs die Wahlmöglichkeiten nimmt, sich für einen der beiden Wegen oder für beide zu entscheiden.
- das Verbot der Erhebung von sozialverträglichen Studiengebühren die bestehende Unterfinanzierung der Hochschulen zementiert und die Entwicklung zu Spitzenuniversitäten von internationalem Rang verhindert.

In erfreulicher Weise hat das Bundesverfassungsgericht herausgestellt, dass das „HRG ein Leitbild für das deutsche Hochschulwesen vorgeben und insbesondere bestimmen (könnte), ... wie sich das deutsche Hochschulwesen im internationalen Wettbewerb positionieren soll.“ Damit sei klargestellt, so Erhardt, „dass sich Spitzenuniversitäten weder dekretieren noch über Preisausschreiben generieren lassen, sondern vielmehr staatliche Rahmenbedingungen voraussetzen, aufgrund derer sie sich im internationalen Wettbewerb entwickeln können“.

Dazu gehört, dass:
- sich Studierende ihre Hochschulen und Hochschulen ihre Studierenden selbst auswählen können
-sozialverträgliche Studiengebühren erhoben werden können
- Hochschulen ihre Betreuungsqualität und ihr Leistungsangebot selbst bestimmen können
- ein kompetitiver Föderalismus um die besten und erfolgreichsten Hochschulmodelle endlich zugelassen wird.

„Diese Voraussetzungen für die Positionierung der deutschen Hochschulen im internationalen Wettbewerb hochschulrahmengesetzlich zu schaffen, ist nicht nur längst überfällig“, schlussfolgerte Erhardt, „sondern dem höchstrichterlichen Spruch zufolge auch die eigentliche, bis heute unerfüllt gebliebene Aufgabe des Bundesgesetzgebers im Hochschulbereich.“

Quelle und Kontaktadresse:
Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e.V. (Stifterverband) Die Gemeinschaftsaktion der Wirtschaft Barkhovenallee 1, 45239 Essen Telefon: 0201/84010, Telefax: 0201/8401301

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