Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V.

Stiftungsrechtsreform ist auf dem Weg

(Berlin) - Nach Halbzeitbilanz: Bundesregierung setzt die Stiftungsrechtsreform auf ihre Agenda / Stimme der Stiftungen wurde gehört: Kampagne "Stiftungsrechtsreform jetzt" hat den Stiftungssektor mobilisiert / Zahlreiche Stiftungen sind dem Aufruf gefolgt, die Bundesregierung und die Bundestagsabgeordneten an ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zu erinnern

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen begrüßt das mit der Halbzeitbilanz bekräftigte Vorhaben der Bundesregierung, das zivilgesellschaftliche Engagement und Ehrenamt durch die Verbesserung des Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht zu stärken.

Die Stimme der Stiftungen wurde gehört

Das Bundesjustizministerium hat das Gesetzgebungsverfahren zur Stiftungsrechtsreform in Angriff genommen. Im kommenden Jahr soll der Referentenentwurf vorliegen. Der Bundesverband würdigt die zum Ausdruck gebrachte Wertschätzung der Bundesregierung gegenüber den Stiftungen und ihren rund 80.000 hauptamtlichen und ehrenamtlichen Beschäftigten. Stiftungen unterstützten das Gemeinwohl pro Jahr mit 4,3 Milliarden Euro sowie mit Zeit, Ideen, Netzwerken und Know-how: "Wir freuen uns über die ausdrückliche Anerkennung des gemeinnützigen Engagements durch die Bundesregierung", sagt Felix Oldenburg, Generalsekretär des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. "Die Stimmen der zahlreichen Stiftungen, die sich in den vergangenen Wochen an Abgeordnete und Ministerium gewandt haben, wurden gehört. Zehntausende Engagierte in Stiftungen brauchen einen einheitlichen, modernen und transparenten Rechtsrahmen. Jetzt stehen die Chancen gut, dass sie ihn im kommenden Jahr endlich erhalten."

Kampagne: Stiftungsrechtsreform jetzt

Die Große Koalition hat zur Halbzeit der Legislaturperiode die Umsetzung der im Koalitionsvertrag festgehaltenen Ziele überprüft. Im Vorfeld hatte der Bundesverband Deutscher Stiftungen die Stiftungen in Deutschland aufgerufen, sich an die Bundesjustizministerin Lambrecht und an die Bundestagsabgebordneten vor Ort zu wenden. Zahlreiche Stiftungen sind dem Aufruf des Bundesverbandes gefolgt.

Stiftungsrechtsreform: Die Forderungen

Die Arbeit deutscher Stiftungen und damit deren gemeinnütziges Engagement wird durch die Zersplitterung im deutschen Stiftungsrecht erschwert. Die derzeitigen Rahmenbedingungen, wie wachsende Bürokratie, Rechtsunsicherheit und Niedrigzinsen, erschweren die Verwirklichung der Stiftungszwecke.

Eine Reform mit insbesondere
- mehr Rechtssicherheit durch bundeseinheitliche Vorschriften
- mehr Schutz für den Vorstand durch angemessene Haftungsregelungen
- mehr Flexibilität für notleidende Stiftungen durch Umwandlung in Verbrauchsstiftungen
- Erleichterungen bei der Zusammenlegung und Zulegung mit anderen Stiftungen
- Erleichterungen bei Zweck- und Satzungsänderungen durch den Stifter
würde die Stiftungsarbeit effektiv unterstützen.

Wie alle anderen juristischen Personen, brauchen auch Stiftungen endlich ein Register, um ihre Handlungsfähigkeit im Rechtsverkehr zu vereinfachen und die umständliche und bürokratische Vertretungsbescheinigung überflüssig werden zu lassen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V. Dr. Mario Schulz, Leiter Themenmanagement René Thannhäuser, Volontär Newsroom Mauerstr. 93, 10117 Berlin Telefon: (030) 8979470, Fax: (030) 89794711

(sf)

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