Pressemitteilung | VEA - Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. - Hauptgeschäftsstelle

Strom wird im nächsten Jahr deutlich teurer

(Hannover) - Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA), Hannover, befürchtet erhebliche Wettbewerbsnachteile für die deutsche Stromwirtschaft und ihre Kunden. Grund dafür seien die zum 1. Januar 2001 geplante nächste Stufe der Ökosteuer sowie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG). Durch die Erhöhung der Stromsteuer zu Beginn des Jahres um 0,5 Pf/kWh sowie durch das EEG und KWKG kämen zusätzliche Kosten von circa 13 bis 14 Milliarden Mark auf Versorgungsunternehmen und Kunden zu. “Damit wird die durch die Liberalisierung erreichte Entlastung von etwa 15 Milliarden Mark weitgehend wieder zunichte gemacht”, so Manfred Panitz, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VEA.

Panitz kritisierte auch die Pläne der Bundesregierung, ein Kraft-Wärme-Kopplungs-Ausbaugesetz zu verabschieden. Das Gesetz sieht feste Quoten und Abnahmeverpflichtungen für die Stromwirtschaft vor. Dadurch ergäben sich weitere Belastungen in Milliardenhöhe, die ganz oder teilweise auf die Kunden abgewälzt würden. Wenn zusätzlich der Anteil der erneuerbaren Energien bis zum 2010 verdoppelt würde, wie von der Regierungskoalition beschlossen, würden bis zu 40 Prozent des Strommarktes wieder aus der gerade erst eingeführten Liberalisierung herausgenommen. Dieser Zickzack-Kurs, so Panitz, sei für die Wirtschaft nicht akzeptabel.


Versorger wälzen Mehrkosten auf Kunden ab

Der VEA weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Kunden nicht in jedem Fall die gesamten Belastungen tragen müssten. Weder das EEG noch das KWKG sähen eine Weiterbelastung auf die Kunden ausdrücklich vor. Zudem seien die aus diesen Gesetzen resultierenden Belastungen keine Steuern oder Abgaben. Daher stellten die regelmäßig mit den Sondervertragskunden vereinbarten Steuer- und Abgabenklauseln, auf die sich die Stromversorger im Zusammenhang mit der Weitergabe der Belastungen beriefen, keine ausreichende Rechtsgrundlage für die geforderten Strompreiserhöhungen dar.

“Die Strommarktliberalisierung hat zu sehr viel kürzeren Laufzeiten geführt. Das haben nicht nur die Kunden, sondern auch die Versorgungsunternehmen gewollt, um möglichst schnell auf veränderte Marktverhältnisse reagieren zu können. Damit ist aber kein Raum mehr für Preisanhebungen innerhalb der Vertragslaufzeiten”, so Panitz. Der VEA rät allen betroffenen Sondervertragskunden, die Verträge sorgfältig zu prüfen beziehungsweise prüfen zu lassen, bevor Zahlungen geleistet werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) Zeißstr. 72 30519 Hannover Telefon: 0511/98480 Telefax: 0511/9848-188

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