Pressemitteilung | Zentralverband des Tankstellengewerbes e.V. (ZTG)

Tankstellenpächter suchen beim Bundestag Schutz vor der Übermacht der Mineralölkonzerne

(Bonn) - Viele der 14.000 Tankstellenbetreiber und ihrer rund 150.000 Beschäftigten sind derzeit laut dem Zentralverband des Tankstellengewerbes in ihrer Existenz bedroht: "Die wirtschaftlich übermächtigen Mineralölkonzerne diktieren Pächtern die Vertragsbedingungen", so ZTG-Geschäftsführer Jürgen Ziegner. "Sie holen den maximal möglichen Profit aus den Tankstellen. Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen erlauben es ihnen." Jetzt soll der Bundestag als Gesetzgeber helfen. In einem Forderungskatalog an alle neu gewählten Abgeordneten bittet die Tankstellenbranche um Hilfe gegen die Konzerne. Zu den Forderungen gehören nicht nur ein Kündigungsschutz für die Pächter und Mindestprovisionen für die Tankstellen, sondern auch ein Mindestlohn für die Beschäftigten.

"Manche Gesellschaften habe inzwischen Provisionen durchgesetzt, mit denen nicht einmal mehr das Personal bezahlt werden kann", berichtet ZTG-Vorsitzender Ernst Vollmer. Das öffentliche Bild gut verdienender Konzerne hat die Kehrseite, dass das nicht auf die Pächter zutrifft: "Die sind in vielen Fällen nur noch in Bezug auf ihr Insolvenzrisiko selbständig."

Tankstellenpächter unterliegen dem Handelsvertreterrecht. Diese Unternehmereigenschaft möchten sie auch gerne behalten. Aber zu angemessenen Bedingungen. Der Bundestag kann durch entsprechende Rechtsänderungen dafür sorgen: Eine zweijährige Mindestkündigungsfrist und der Zwang, die Kündigung zu begründen, gehören zu den Schutz-Forderungen der Pächter. Dazu sollten "kostendeckende Mindestprovisionen" gesetzlich festgeschrieben werden.

Zu den Forderungen, die bei der Jahreshauptversammlung des Zentralverbandes des Tankstellengewerbes beschlossen wurden, gehört auch das Verlangen, einen "branchenbezogenen, regional differenzierten Mindestlohn für die Beschäftigten einzuführen". ZTG-Vorsitzender Ernst Vollmer: "Aktuell bestimmen die Konzerne faktisch die Löhne durch die Deckelung der Personalkosten in den Geschäftsplänen ihrer Pächter. Diese können ihr Personal dann nicht besser bezahlen, weil sie sonst pleite gingen." Ein Mindestlohn würde diese arbeitnehmerfeindliche Praxis der Konzerne beenden "und wir könnten die Mitarbeiter auch angemessen für ihre komplexen Tätigkeiten bezahlen, die sie jeden Tag mit viel Eigenverantwortung ausüben".

Weil Tankstellenbetreiber heute nicht mehr vom Spritverkauf allein leben können, wollen sie auch Schutz für ihre Shops: Weitere Werbe- und Verkaufseinschränkungen bei Tabakwaren, alkoholhaltigen Getränken und Blumen oder Betriebsverbote für Waschanlagen an Sonntagen sind existenzbedrohend. Mit dem gleichen Adjektiv bezeichnet der ZTG auch die Auswirkungen der Gewerbesteuerreform von 2008. Dabei geht es vor allem darum, dass die Einbeziehung von Finanzierungskosten sowie Miet- und Pachtzinsen die Steuerlast erhöht haben. "Die rechtliche Zulässigkeit entscheidet vielleicht demnächst das Bundesverfassungsgericht", so ZTG-Vorsitzender Ernst Vollmer, "aber wir fordern den Gesetzgeber bereits jetzt auf, diese Regelungen umgehend zurückzunehmen."

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Tankstellengewerbes e.V. (ZTG) Jürgen Ziegner, Geschäftsführer Rathausstr. 3, 53225 Bonn Telefon: (0228) 914700, Fax: (0228) 9147016

(cl)

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