Pressemitteilung | VhU - Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. - Hauptgeschäftsstelle

Taxi-Demonstration - Dr.-Ing. Jochen Knake: "Neue Mitfahrdienste zulassen. Landesregierung sollte Verkehrsminister Scheuer bei der Marktöffnung unterstützen"

(Frankfurt am Main) - Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) begrüßt grundsätzlich die von Bundesverkehrsminister Scheuer geplante Öffnung des Marktes für die Personenbeförderung durch eine Modernisierung des Personenbeförderungsgesetzes. Dies solle Qualität, Kundenorientierung und Vielfalt von Mobilitätsangeboten im Nahverkehr steigern. Zugleich erwartet die VhU, dass die Marktöffnung politisch so gestaltet wird, dass die Taxiunternehmer faire Marktchancen haben, weshalb auch eine Deregulierung im Taxigewerbe erforderlich sei. Dazu hat die VhU einen 7-Punkte-Plan vorgelegt (siehe unten).

Der Vorsitzende des VhU-Verkehrsausschusses, Dr.-Ing. Jochen Knake, sagte. "Die Digitalisierung verändert auch den Individualverkehr. Internet, Mobilfunk und Smartphones ermöglichen die Vermittlung kommerzieller Mitfahrten in Privatfahrzeugen sowie extrem dezentrale Vermietungssysteme für Fahrzeuge. Die Vermittlung individueller Mobilitätsdienste sollte unbürokratisch zugelassen werden. Das Teilen von Ressourcen ist ökonomisch und ökologisch sinnvoll. Wartezeiten von (Taxi-)Fahrern und Kunden könnten reduziert, Fahrzeuge besser ausgelastet werden. Das Land Hessen sollte den Bundesverkehrsminister bei der Gesetzesnovellierung unterstützen."

Dr.-Ing. Knake erinnerte daran, dass immer mehr Bürger für private oder berufliche Zwecke private bzw. kommerzielle Mitfahrdienste nutzen (sog. "Ride Sharing" bzw. "Ride Hailing") oder ein Auto jeweils nur kurzzeitig mieten (sog. "Car Sharing"). Die Erfahrungen aus dem Ausland zeigten, dass ein Nebeneinander von Taxen, Bus- und Bahnangeboten sowie neuen Mitfahrdiensten grundsätzlich möglich und verkehrspolitisch wünschenswert sei, sofern geeignete Rahmenbedingungen geschaffen würden.

Dr.-Ing. Knake: "Im Rahmen der Marktöffnung muss die Regulierung der Teilmärkte der Personenbeförderung neu justiert werden. Wo Wettbewerb möglich ist, etwa zwischen Mitfahrdiensten, muss er zugelassen werden. Wo ein Wettbewerbsversagen in Folge eines natürlichen Monopols vorliegt, etwa im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), ist weiter eine Regulierung mit Ausschreibung von ÖPNV-Konzessionen erforderlich. Die Taxi-Regulierung gehört ebenfalls auf den Prüfstand." Auch die Anforderungen an die Gestaltung des Straßenraums und an Parkplätze, etwa an Bahnhöfen, S- und U-Bahnhaltestellen sowie Flughäfen, werden sich laut Dr. Knake wandeln müssen. Die Bedeutung des "unverzichtbaren ÖPNV" könnte steigen, wenn es gelänge, Informationssysteme für Mobilitätsangebote intermodal aufzubauen.

Handlungsempfehlungen der VhU

1. Privaten Mobilitätsplattformen Markteintritt erlauben
Die Landesregierung sollte im Bundesrat bei der von der Regierungskoalition im Bund geplanten Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes darauf drängen, dass Markteintritte privater Mobilitätsanbieter diskriminierungsfrei möglich werden und dass kommunale Verkehrsunternehmen nicht privilegiert werden. Abzulehnen ist das Recht von Kommunen, einzelne Zonen in Städten für Mitfahrdienste zu sperren.

2. Aufhebung des Pooling-Verbots und der Rückkehrpflicht für Mietwagen
Damit sich auch außerhalb des ÖPNV neue Pooling-Angebote etablieren können, muss die hessische Landesregierung dafür eintreten, dass im Personenbeförderungsgesetz die Pflicht zur Anmietung im Ganzen aufgehoben wird. Mitfahrer-Unternehmern sollen auch Einzelsitzplätze vermieten dürfen. Um auch Algorithmus-gesteuerte Streckenführungen zu ermöglichen, ist die Vorgabe zu streichen, nach der der Ablauf der Fahrt stets vom Mieter bestimmt wird. Um Leerfahrten zu verringern, ist die Rückkehrpflicht für Mietwagen aufzuheben.

3. Privatleuten Mitfahrdienstangebote unbürokratisch gestatten
Der Bundesgesetzgeber muss Privatleuten unbürokratisch gestatten, im Nebenerwerb Mitfahrdienste anzubieten, ohne den weitreichenden Bestimmungen des Personenbeförderungs- oder Taxirechts zu unterliegen. Eine Anzeigepflicht in der Kommune ist ausreichend. Erst wenn eine hauptberufliche Tätigkeit vorliegt, sollte die Regulierung greifen. Schwellenwerte könnten sich auf den Verdienst durch Mitnahmen, auf gefahrene Kilometer oder auf die als Fahrer verbrachte Zeit beziehen.

4. Keine gesonderte soziale und ökologische Regulierung
Die Landesregierung sollte im Bundesrat der Absicht des Bundes widersprechen, wonach über die Nahverkehrspläne soziale und ökologische Standards für neue eigenwirtschaftliche Verkehre vorgeschrieben werden. Die branchenübergreifenden Rahmenbedingungen - wie etwa der Mindestlohn - bedürfen keiner Ergänzung.

5. Taxi-Regulierung überprüfen
Die Landesregierung sollte im Bundesrat darauf drängen, die Taxi-Regulierung zu überprüfen. Die Preisregulierung muss kritisch hinterfragt werden. Zu streichen ist die quantitative Begrenzung der Taxilizenzen, welche die Lizenzpreise auf dem Graumarkt nach oben treibt. Qualitative Vorgaben hinsichtlich Fahrzeug und Fahrer und Vorschriften zu Versicherungspflichten sind als Regulierung ausreichend.

6. Mehr Abstellflächen für Carsharing-Fahrzeuge
Die Städte und Gemeinden sollten mehr Abstellflächen für Carsharing-Fahrzeuge reservieren. Bei der Aufstellung von Bauplänen für neue Wohn- und Gewerbegebiete genauso wie für neue Freizeiteinrichtungen sollten die Stadtverordnetenversammlungen in Hessen gesonderte Abstellflächen für Carsharing-Fahrzeuge vorschreiben. Auch für peer-to-peer-Carsharing müssen Lösungen gefunden werden.

7. Verkehrsverbünde sollen Daten offen bereitstellen
Die hessischen Verkehrsverbünde sollten ihre Daten über Mobilitätsangebote (Fahrpläne, Echtzeitdaten etc.) offen zur Verfügung stellen, damit sie in privaten oder kommunalen digitalen Mobilitätsplattformen eingebunden werden können. Ziel ist, neue und bestehende Mobilitätsangebote benutzerfreundlich zu vernetzen, damit Mobilität über alle Verkehrsmittel geplant, gebucht und bezahlt werden kann.

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU) Dr. Ulrich Kirsch, Geschäftsführer Presse und Kommunikation Emil-von-Behring-Str. 4, 60439 Frankfurt am Main Telefon: (069) 95808-0, Fax: (069) 95808-126

(df)

NEWS TEILEN: