Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

Unklarheiten über Zuständigkeit für das neue Produktinformationsblatt für Riester-Rente

(Henstedt-Ulzburg) - Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen hat Eckpunkte für die Rettung der Riester-Rente vorgelegt. Ein neues Produktinformationsblatt soll für mehr Transparenz sorgen, die Kosten beim Wechsel eines Anbieters sollen begrenzt werden, Fehlverhalten der Anbieter soll zukünftig mit Bußgeld geahndet und die Kunden sollen stärker an den Risikogewinnen beteiligt werden. Damit werden einige zentrale Forderungen des Bundes der Versicherten (BdV) aufgegriffen. "Wir begrüßen diese Ansätze und wünschen Frau von der Leyen viel Kraft um gegenüber der Versicherungslobby nicht einzuknicken.", so Axel Kleinlein, Vorstandsvorsitzender des BdV. Diese Ansätze alleine reichen jedoch nicht aus. "Wir fordern zusätzlich eine offene Diskussion um die geförderte Altersvorsorge", so Kleinlein. "Die Riester-Rente in der heutigen Form ist nicht zukunftsfähig." Ursächlich dafür sind hohe Kosten und die geringe Rentabilität der Angebote.

Bei von der Leyens Forderung nach einem verbesserten Produktinformationsblatt besteht nach Analyse des BdV Unklarheit, welches Ministerium die Federführung haben soll. Zum einen macht sich das Verbraucherministerium seit längerem für ein Produktinformationsblatt für jegliche Finanzprodukte stark. Parallel initiierte auch Schäubles Finanzministerium bereits eine Studie für ein verbessertes Produktinformationsblatt. Deren Ergebnisse wurden im Frühjahr aber von Verbraucherschützern und Branchenlobby gleichermaßen verrissen. "Hier kann sich das Arbeitsministerium mit einem neuen eigenen und besseren Entwurf gegenüber den anderen Ministerien profilieren." erklärt Kleinlein. Es wäre der falsche Weg sich auf die Entwürfe des Finanzministeriums zu stützen. Der BdV bietet dabei an, sich konstruktiv an der Entwicklung zu beteiligen.

Der BdV begrüßt ausdrücklich, dass die Versicherten zukünftig mit 90 Prozent statt nur 75 Prozent an den so genannten Risikogewinnen beteiligt werden sollen. Denn finanziert werden sie mit den Beiträgen der Kunden. Doch wenn diese früher versterben als kalkuliert, dürfen die Unternehmen bislang 25 Prozent für sich einstreichen. Da die Unternehmen ihren Kunden zum Teil Lebenserwartungen von über 110 Jahren unterstellen, werden in wenigen Jahren bereits Milliardenbeträge an solchen Risikogewinnen anfallen. "Wir könnten uns daher auch eine Quote von 95 Prozent vorstellen", so Kleinlein. "Es wäre aber bereits ein verbraucherpolitischer Erfolg, wenn sich Frau von der Leyen mit den 90 Prozent gegen die Versicherungslobby durchsetzen könnte." Der Branchenverband GDV hat sich bereits für die Beibehaltung der 75 Prozent ausgesprochen und gilt als einer der einflussreichsten Lobbyverbände in den Hinterzimmern der Bundespolitik.

Bei der Begrenzung der Kosten bei einem Wechsel des Vertragspartners fordert der BdV auch mehr als nur die Begrenzung der Stornokosten auf 150 Euro. Zum einen sind diese Kosten noch zu hoch. Zudem fallen meist zusätzliche neu erhobene Abschlusskosten beim neuen Vertragspartner an. "Diese zusätzlichen Abschlusskosten müssen der Höhe nach begrenzt werden." fordert Kleinlein.

Insgesamt reichen die vorgeschlagenen Verbesserungen jedoch nicht aus. "Auch mit den von Frau von der Leyen vorgeschlagenen Maßnahmen kann die Riester-Rente nicht gerettet werden.", befürchtet Kleinlein. Die bereits im letzten Jahr aufgezeigten Rentabilitätsprobleme werden durch die neuen Maßnahmen nur ansatzweise angegangen, aber bei weitem nicht gelöst.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. (BdV) Pressestelle Tiedenkamp 2, 24558 Henstedt-Ulzburg Telefon: (04193) 99040, Telefax: (04193) 94221

(cl)

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