Pressemitteilung | ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Urteil bestärkt ver.di-Haltung zur Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

(Berlin) - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt das am 12. Januar 2007 bekannt gewordene Urteil des Sozialgerichts Koblenz, in dem die Abschaffung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für langjährig Selbstständige als verfassungswidrig bewertet wird.

"Durch das Urteil wird unsere Haltung klar bestätigt. Deswegen haben wir auch die Klagen zahlreicher Mitglieder in dieser Sache unterstützt“, betonte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. „Wir erwarten nun, dass das Verfassungsgericht zügig angerufen und die Gesetzesänderung endgültig verworfen wird." Ein langwieriger Rechtsweg berge das Risiko, dass "lediglich das Recht auf Beitragszahlung erstritten wird, ohne dass diesen Zahlungen durchsetzbare Ansprüche bei Arbeitslosigkeit gegenüberstehen". Diese Gefahr bestehe, da die Versicherungsmöglichkeit zurzeit noch bis 2010 befristet sei.

Die handstreichartige Gesetzesänderung vom Juni 2006 sei ein Beleg dafür, dass die Koalitionäre nicht verstünden, dass der Wandel der Arbeitswelt auch durch einen Ausbau der sozialen Sicherungssysteme insbesondere für allein arbeitendende Selbstständige flankiert werden müsse.

Quelle und Kontaktadresse:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V., Bundesvorstand Harald Reutter, Pressesprecher Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 69560, Telefax: (030) 69563956

(tr)

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