Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle

VKU zur Novelle des Batteriegesetzes: Wichtiges Signal, jetzt Weichen für flächendeckende und bürgerfreundliche Entsorgung stellen - auch für Batterien aus E-Bikes

(Berlin) - Heute startet der Bundestag in die Novelle des Batteriegesetzes. Sie ist ein wichtiges Signal für den Ressourcen- und Umweltschutz - ob die Novelle diese gewünschte Wirkung entfaltet, hängt von den Gesetzesdetails ab - also ob der Bundestag die Weichen für eine flächendeckende und bürgerfreundliche Entsorgung von Batterien stellt, erklärt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der an der heutigen Expertenanhörung des Bundestags-Umweltausschusses beteiligt ist. Die Novelle des Batteriegesetzes etabliert erstmals in der Geräte-Altbatterieentsorgung ein Wettbewerbssystem zwischen derzeit fünf herstellereigenen Rücknahmesystemen (hRS), welche die von den Kommunen erfassten Altbatterien abholen. Das Gemeinsame Rücknahmesystem, an das früher grundsätzlich alle Kommunen angeschlossen waren, hat im Januar 2020 den Status eines Solidarsystems aufgegeben und hat sich als herstellereigenes Rücknahmesystem neu genehmigen lassen.

Hierzu nimmt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) wie folgt Stellung:
Erfahrungsgemäß läuft ein reines Wettbewerbssystem zwischen Systemen der Produktverantwortung Gefahr, nur die gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Entsorgungsstandards zu den geringstmöglichen Kosten zu erreichen. Es steht also zu befürchten, dass sich alle Herstellersysteme um zentral gelegene Sammelstellen mit einer großen Sammelmenge streiten, während dezentralere Sammelstellen mit geringer Sammelmenge nicht oder nur mangelhaft bedient werden. Der VKU plädiert daher dafür, einer solchen Fehlentwicklung im Gesetz u.a. durch Bußgeldandrohungen entgegenzuwirken. Sollten es die Rücknahmesysteme trotz Aufforderung durch die Kommunen unterlassen, ihren Pflichten flächendeckend nachzukommen, also Erfassungs- und Transportbehältnisse zu stellen sowie die kostenlose Abholung der Altbatterien anzubieten und durchzuführen, müssen sie finanziell zur Rechenschaft gezogen werden können.

Noch besser ist es allerdings, wenn die Systeme aus eigenem Antrieb den Kontakt zu den Sammelstellen suchen. Auch um die Motivation der Rücknahmesysteme zu steigern, alle Sammelstellen zu bedienen und damit hohe Sammelmengen zu erzielen, setzt sich der VKU daher für eine Erhöhung der Sammelquote von derzeit 45 auf 55 Prozent ein, zumal die 45 Prozent aktuell bereits übertroffen werden.

Regelungsbedarf besteht außerdem bei der Entsorgung der in Elektrofahrrädern (Pedelecs) oder E-Scootern genutzten Batterien, deren Menge immer mehr zunimmt. Diese werden derzeit als Industriebatterien eingestuft, fallen damit nicht unter die kommunale Zuständigkeit und können grundsätzlich nicht auf Wertstoffhöfen abgegeben werden - zu Abfall gewordene Pedelecs oder E-Scooter aus privaten Haushalten jedoch schon. Es ist nicht nur schwer vermittelbar, BürgerInnen mit den Batterien wieder nach Hause zu schicken, es ist auch gefährlich. Denn nicht selten sind diese Batterien beschädigt und damit ist die Gefahr groß, dass solche Batterien im Restmüll landen und dort zu Brandquellen werden. Der VKU setzt sich daher dafür ein, dass auch Pedelec-, E-Scooter- oder E-Bike-Batterien auf Wertstoffhöfen abgegeben werden dürfen. Diese Batterien müssen dann auch über die bestehenden Rücknahmesysteme entsorgt werden können.


Hintergrund:
Die Verabschiedung des Batteriegesetzes ist noch im Jahr 2020 geplant, ein Inkrafttreten ist nach jetzigem Stand für den 1.1.2021 vorgesehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) Dorothea Misch, Geschäftsführerin Public Affairs und Kommunikation Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-0, Fax: (030) 58580-100

(ds)

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