Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle

VKU zur Verabschiedung des KWK-Gesetzes im Bundesrat / KWK-Ausbau hilft Klimaschutz

(Berlin) - Der Bundesrat hat heute die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) verabschiedet. Grundsätzlich bewertet der Verband kommunaler Unternehmen die Novellierung positiv. \"Der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung ist dringend notwendig - aus energiewirtschaftlichen Gründen und für den Klimaschutz. Das Gesetz ist ein wichtiger Baustein, um die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung zu erreichen\", so Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). Zu einem großen Teil decken sich die Neuregelungen mit den Empfehlungen, die der VKU in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht hat. Reck: \"Zwar bleibt die im Gesetz vorgesehene Erhöhung des KWK-Zuschlags hinter unseren Empfehlungen zurück, ist aber dennoch eine deutliche Verbesserung der Planungs- und Investitionsbedingungen, um KWK-Anlagen neu bauen zu können oder zu modernisieren.\" Das gelte auch für die Wärme- und Kältenetzförderung, die infolge der Novellierung eine noch größere Wirkung entfalten kann. Die Novelle soll helfen, den KWK-Anteil an der deutschen Stromerzeugung bis 2020 auf 25 Prozent zu erhöhen.

Für neue und modernisierte KWK-Anlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes in Dauerbetrieb genommen werden, erhöht sich der KWK-Zuschlag in allen Leistungsklassen um 0,3 Cent pro Kilowattstunde. Entsprechendes gilt für Kondensationskraftwerke, bei denen Komponenten zur Strom- oder Wärmeauskopplung nachgerüstet werden. Diese werden erstmals nach dem KWKG gefördert. Für KWK-Anlagen, die am Emissionshandel teilnehmen und ab dem 1. Januar 2013 in Dauerbetrieb genommen werden, erhöht sich der Zuschlag um 0,6 Cent pro Kilowattstunde. Auch Wärme- und Kältespeicher, die neu ge- oder ausgebaut werden, werden künftig nach dem KWKG gefördert. Damit will der Gesetzgeber erreichen, dass KWK-Anlagen mit Wärme- oder Kältespeichern verknüpft werden, um durch eine stromgeführte Fahrweise zum Ausgleich der schwankenden Stromeinspeisung von erneuerbaren Energien leisten zu können. Die Deckelung der Förderung auf maximal 750 Millionen Euro pro Jahr bleibt unverändert.

Reck abschließend: \"Die KWK ist in Deutschland eine absolute Domäne der Stadtwerke, dreiviertel der bei den kommunalen Energieversorgern installierten Kraftwerkskapazität besteht aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Deshalb ist der KWK-Ausbau ein wichtiger Schritt hin zu einer dezentraleren Versorgung.\"

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 236.000 Beschäftigten wurden 2009 Umsatzerlöse von rund 94 Milliarden Euro erwirtschaftet und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 54,2 Prozent in der Strom-, 67,7 Prozent in der Erdgas-, 76,3 Prozent in der Trinkwasser-, 58,2 Prozent in der Wärmeversorgung und 12,8 Prozent in der Abwasserentsorgung.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), Hauptgeschäftsstelle Carsten Wagner, Leiter, Presse und Kommunikation Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-0, Telefax: (030) 58580-100

(cl)

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