Pressemitteilung | Verband privater Bauherren e.V. (VPB)

VPB: Notar muss Vertragsunterlagen zwei Wochen vor Beurkundung übergeben

(Berlin) - Immobilien müssen in Deutschland beim Notar ver- und gekauft werden. Der Notar ist Stellvertreter des Staates und übernimmt mit der Beurkundung hoheitliche Aufgaben. Entsprechend angesehen sind Notare. Viele Bauherren verlassen sich bei der Beurkundung komplett auf sie.

Das sollten sie aber nicht, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB), denn Notare sind nicht für alles verantwortlich. Es ist beispielsweise nicht ihre Aufgabe oder gar Pflicht, zu prüfen, ob ein Kaufvertrag für ein Schlüsselfertighaus "fair" ist oder den Käufer benachteiligt. Im Gegenteil: Der Notar muss neutral sein. Solange der Vertrag geltendem Recht entspricht, wird er den Inhalt nicht bewerten. Das müssen Bauherren selbst machen, vor der Beurkundung und am besten mit Hilfe eines unabhängigen Sachverständigen. Dazu haben sie zwei Wochen Zeit; der Notar muss ihnen die Vertragsunterlagen 14 Tage vor Unterzeichnung zukommen lassen.

Erwerben sie einen Neubau vom Bauträger, sind dann auch viele Bauunterlagen dabei, die geprüft werden müssen: denn die 14-Tage-Frist ersetzt hier das Widerrufsrecht des Verbraucherbauvertrags. Außerdem gilt nur, was beim Notar beurkundet wird, eine vor Beurkundung übergebene Baubeschreibung wird nicht automatisch Vertragsbestandteil. Die 14-Tage-Frist gilt aber nur, wenn Bauherren ihr Haus beim gewerblichen Anbieter kaufen. Erwerben sie von privat, greift das Gesetz nicht. Dann müssen die Interessenten selbst dafür sorgen, dass sie genug Zeit haben, den Vertragsentwurf prüfen zu lassen. Private Bauherren sollten sich auf nichts einlassen, was sie nicht wirklich verstehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband privater Bauherren e.V. (VPB) Pressestelle Chausseestr. 8, 10115 Berlin Telefon: (030) 2789010, Fax: (030) 27890111

(aa)

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