Pressemitteilung | Zentralverband des Tankstellengewerbes e.V. (ZTG)

Verhaltenskodex für das Tankstellengeschäft unterzeichnet

(Bonn) - Am 29.4.2015 haben die Vorsitzenden der Verbände der Tankstellengesellschaften und Tankstellenbetreiber im Bundeswirtschaftsministerium einen Verhaltenskodex für das Tankstellengeschäft unterzeichnet, in dem verbindliche Regeln für eine faire und konstruktive Zusammenarbeit in der deutschen Tankstellenbranche aufgestellt worden sind.

Der Zentralverband des Tankstellengewerbes e.V. (ZTG) hatte einen solchen Kodex vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Probleme vieler Tankstellenbetreiber, insbesondere der Tankstellenpächter, bereits auf seiner Mitgliederversammlung im September 2014 vorgeschlagen. Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister Gabriel griff diesen Vorschlag im Oktober 2014 beim so genannten Tankstellengipfel auf. Der jetzt in Berlin im Beisein von Staatssekretärin Brigitte Zypries nach mehreren Verhandlungsrunden der Branchenverbände verabschiedete Kodex regelt im wesentlichen folgende Punkte:

- Vertragsanbahnung: Tankstellengesellschaften haben Interessenten für einen Tankstellenbetrieb über die wirtschaftlichen Risiken eines solchen Vertragsverhältnisses anhand der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlichten Checkliste "Der Betrieb von Tankstellen - Was Sie vor dem Vertragsabschluss klären sollten" aufzuklären.

- Geschäftsplanung: Für den Tankstellenbetrieb muss ein Geschäftsplan erarbeitet werden. Dabei wird die Tankstellengesellschaft auf von bisherigen Daten abweichende oder geschätzte Zahlen deutlich hinweisen. Über dieses Geschäftsplanungsgespräch ist ein Protokoll zu erstellen und dem Interessenten auszuhändigen.

- Angemessenes Betriebsergebnis: Zum fairen Miteinander gehört es ausdrücklich, dass Tankstellenpächter ein "angemessenes, existenzsicherndes Einkommen" erreichen können.

- Investititonsschutz: Bei Vertragsbeendigungen wird die Tankstellengesellschaft den ausscheidenden Betreiber bei der Abwicklung seines Geschäfts unterstützen.

- Streitschlichtung: Zur außergerichtlichen Klärung von Streitigkeiten werden die Branchenverbände bis zum 30. September 2015 eine gemeinsame Schiedsstelle einrichten, deren Ziel es ist, Auseinandersetzungen schneller, kostengünstiger und sachgerechter zu lösen.

ZTG-Vorsitzender Ernst Vollmer: "Vertragspartner sollen auch partnerschaftlich miteinander umgehen. Tankstellenverträge werden in den Rechtsabteilungen der Tankstellengesellschaften entworfen und sind somit für diese so günstig wie möglich formuliert. Viele Regelungen im Verhaltenskodex für das Tankstellengeschäft mögen Branchenfremden als Selbstverständlichkeiten erscheinen, sind aber aufgrund mancher Erfahrung in der Vergangenheit nicht grundlos nun verbindlich fixiert worden. Jetzt geht es darum, diesen Kodex mit Leben zu erfüllen, damit im oft harten Tankstellengeschäft die gewünschten Verbesserungen eintreten."

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Tankstellengewerbes e.V. (ZTG) Pressestelle Rathausstr. 3, 53225 Bonn Telefon: (0228) 914700, Fax: (0228) 9147016

(sy)

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