Pressemitteilung | Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V (BDZV)

Verleger erwarten baldige Einführung eines Leistungsschutzrechts für die Presse / BDZV wird Mitglied der Content-Allianz / Film zu Leistungsschutzrecht veröffentlicht

(Berlin) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) will Mitglied der Content-Allianz werden. Das erklärte die Organisation am 26. April 2012, dem Tag des Geistigen Eigentums, in Berlin. "Ein starkes Urheberrecht ist für die Existenz von Medien, Kunst und Kultur überlebensnotwendig und muss geschützt werden", sagte dazu BDZV-Präsident Helmut Heinen. Dies zu erklären und einzufordern sei, gerade in der aktuellen Debatte über geistiges Eigentum, wichtiger denn je. Die Content-Allianz wurde von der ARD, dem ZDF, dem Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT), dem Börsenverein des deutsches Buchhandels und anderen Verbänden 2011 ins Leben gerufen. Ihr Ziel ist es, die Politik für den realen Wert von Medieninhalten zu sensibilisieren.

Heinen kritisierte, dass Unternehmen Geschäftsmodelle darauf aufbauen, digitale Inhalte der Zeitungen und Zeitschriften gewerblich zu nutzen, ohne hierzu von den Verlagen legitimiert zu sein oder etwas dafür zu bezahlen. Hiergegen können sich die Verlage bislang rechtlich nicht angemessen wehren. "Das ist wie Deibstahl." Die Verleger benötigten ein eigenes Leistungsschutzrecht, um - wie bisher schon die meisten anderen Medienbranchen - künftig aus eigenem Recht gegen Rechtsverletzungen vorgehen zu können. Leider sei, so Heinen weiter, das Bewusstsein für den Wert des geistigen Eigentums in der Gesellschaft keine Selbstverständlichkeit. Wichtige Aufgabe der Medien- und Kulturschaffenden wie der Politik sei es daher, hier immer wieder aufzuklären.

Die Zeitungs- und Zeitschriftenverleger erwarten die Einführung eines Leistungsschutzrechts für die Presse in den nächsten Monaten. Worum es beim "Leistungsschutzrecht" eigentlich geht, zeigt auch ein heute vorgestelltes Video von BDZV und Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). Das gut vier Minuten lange Video erklärt die Veränderungen der Kommunikationswelt durch die Digitalisierung und die Folgen für die Kreativwirtschaft samt den hier Beschäftigten. Zugleich erläutert es die Funktion eines Leistungsschutzrechts und macht klar, dass die private Nutzung oder die Nutzung durch Unternehmen zur eigenen Information von dem Leistungsschutzrecht für die Presse nicht erfasst werden sollen. Der Film findet sich im Youtube-Channel des BDZV www.youtube.com/bdzvtv beziehungsweise unter http://tiny.cc/xp1cdw und kann von dort in externe Websites eingebunden werden. Darüber hinaus steht der Film in verschiedenen Formaten zum Download bereit:

WMV: http://kunden.marianetwork.de/VDZ-BDVZ/VDZ-BDVZ-WMV-V2.zip
MOV: http://kunden.marianetwork.de/VDZ-BDVZ/VDZ-BDVZ-MOV-V2.zip
MPEG4: http://kunden.marianetwork.de/VDZ-BDVZ/VDZ-BDVZ-mpeg4-V2.zip

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV), Haus der Presse Hans-Joachim Fuhrmann, Leitung, Kommunikation Markgrafenstr. 15, 10969 Berlin Telefon: (030) 726298-0, Telefax: (030) 726298-299

(cl)

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