Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Verurteilung Deutschlands wegen Nichtumsetzung der EU-Nitratrichtlinie: Deutschland drohen Milliarden Strafzahlungen / Studie der Universität Kiel: Keine Nitrat-Entlastung durch neues Düngerecht

(Berlin) - "Die Verurteilung Deutschlands durch den Europäischen Gerichtshof ist eine Ohrfeige mit Ansage für die deutsche Landwirtschaftspolitik. Das Urteil bestätigt die bisherigen Einschätzungen der Wasserwirtschaft. Im Unterschied zu anderen EU-Mitgliedstaaten ist die EU-Nitratrichtlinie in Deutschland auch 25 Jahre nach Inkrafttreten nicht umgesetzt worden. Auf den permanenten Bruch europäischen Rechts kann in Deutschland niemand stolz sein", sagte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser, heute in Berlin.

28 Prozent der Messstellen hierzulande halten immer noch nicht den vorgeschriebenen Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter im Grundwasser ein. "Schwerpunkt der Entscheidung ist das nicht ausreichende Aktionsprogramm der Bundesregierung zur Nitratreduzierung. Dabei ist wesentlich, dass diese regelmäßig überprüft und nachjustiert werden müssen. Hierin sieht der Europäische Gerichtshof ein schweres Umsetzungsdefizit in Deutschland", so Weyand.

Es müsse jetzt endlich eine verursachungsgerechte und umweltgerechte Lösung her: "Es wäre ein Schildbürgerstreich, wenn der Verbraucher die Milliarden-Strafzahlungen an Brüssel zahlen müsste, die eine direkte Folge einer verfehlten Landwirtschaftspolitik sind."

Auch das neue Düngerecht bringt keine wesentliche Reduzierung der Nitratbelastungen. Dies zeigt eine aktuelle Studie von Prof. Taube, Universität Kiel, der auch Mitglied im Sachverständigenrat des Bundeslandwirtschaftsministeriums ist. Hauptgrund für die Unwirksamkeit des neuen Düngerechts ist demnach die "weitgehende Missachtung aller agrar- und umweltwissenschaftlichen Fachempfehlungen": Laut Studie ermöglichen die neuen Regelungen, dass bei gleichen Ertragswerten mitunter mehr Dünger auf den Feldern ausgebracht wird als bisher. Auch lässt die neue Dünge-Verordnung weiterhin zu, dass die Obergrenze von 170 Kilogramm Stickstoff pro Hektar selbst in ohnehin "gefährdeten Gebieten" weiterhin überschritten wird. Hinzu kommt, dass die Bundesländer die Dünge-Verordnung nicht einheitlich umsetzen. Eine Kehrtwende der deutschen Landwirtschaftspolitik ist dringend notwendig. "Die europäische Agrarpolitik darf die Landwirtschaft nicht länger für die Missachtung des EU-Rechtes bezahlen. Eine Umweltorientierung im Rahmen der neuen Gemeinschaftlichen Agrarpolitik ist überfällig, damit Böden und Wasserressourcen auch für künftige Generationen gesichert werden können", so Weyand.

Quelle und Kontaktadresse:
(BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Jan Ulland, Pressesprecher Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Telefon: (030) 300199-0, Fax: (030) 300199-3900

(wl)

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