Pressemitteilung | Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV)

Vorgehen der EU-Kommission lässt politische Lösung zu

(Berlin) - Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) hat sich vom Vorgehen der EU-Kommission in Sachen Anstaltslast und Gewährträgerhaftung bei öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten nicht überrascht gezeigt. Mit diesem Schritt der Kommission, die Bundesregierung zur Stellungnahme aufzufordern, habe man gerechnet. Er biete die Möglichkeit, jetzt darzulegen, dass die gegen Sparkassen und Landesbanken erhobenen Vorwürfe nicht haltbar seien. Die Europäische Union hat heute der deutschen Bundesregierung in einem Schreiben mitgeteilt, dass sie bestehende Haftungsverpflichtungen für die deutschen öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute soweit sie die Wettbewerbsstellung der Kreditinstitute im Handel zwischen den Mitgliedsstaaten beeinträchtigen als staatliche Beihilfen betrachtet.

Der DSGV hob hervor, dass die Kommission in ihrer Mitteilung ausdrücklich betont habe, dass das Beihilferecht der Gemeinschaft die ,,Tür weit offen für Lösungen (lässt), die die Beteiligten selbst gestaltet haben". Dies ermögliche eine vom DSGV erwünschte politische Lösung.

Zugleich wies der DSGV darauf hin, dass die Haftungsgrundlagen von Sparkassen und Landesbanken nach Auffassung des DSGV mit dem europäischen Wettbewerbsrecht vereinbar sind. Dies sehe die Europäische Kommission nach vorläufiger Prüfung allerdings anders. Sie zähle zu den begünstigten Kreditinstituten alle Landesbanken und Sparkassen. Eine politische Lösung setze deshalb voraus, dass mit der Kommission eine Verständigungsgrundlage für die Gesamtheit der Sparkassen-Finanzgruppe gefunden werde. Vor diesem Hintergrund habe der Hauptausschuss des DSGV bereits im November 2000 einstimmig eine Plattform beschlossen, die Grundlage einer Lösung darstellen könne.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV), Berlin Behrenstr. 31 10117 Berlin Telefon: 030/202250 Telefax: 030/20225250

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