Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle

Wegweisendes Urteil zu Aktivitäten des BND erwartet

(Berlin) - Mit Spannung blickt der Deutsche Journalisten- Verband auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts am kommenden Dienstag zur anlasslosen Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch den Bundesnachrichtendienst. Anlass ist die Verfassungsbeschwerde gegen das BND-Gesetz, die die Gesellschaft für Freiheitsrechte zusammen mit mehreren Medienorganisationen, darunter der DJV, angestrengt hat.
"Von der digitalen Überwachung sind auch Journalistinnen und Journalisten betroffen, die sich im Ausland aufhalten oder die von Deutschland aus Kontakt mit Informanten in anderen Ländern haben", sagt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. Für problematisch hält er darüber hinaus, dass der BND womöglich Erkenntnisse über ausländische Journalisten an Geheimdienste anderer Staaten weiter leitet.

Mit dem Verfahren wollen die beteiligten Organisationen die Grundsatzfrage klären, ob deutsche Behörden im Ausland an die Grundrechte gebunden sind. Die Bundesregierung verneint das, wie sie in der mündlichen Verhandlung auf kritische Nachfragen des Bundesverfassungsgerichts bekräftigte. Diese Klärung sei auch vor dem Hintergrund der Recherchen von internationalen Journalistengruppen unter deutscher Beteiligung unverzichtbar, so der DJV-Vorsitzende: "Bei Themen wie den Panama Papers zum Beispiel darf nicht die Gefahr bestehen, dass der Bundesnachrichtendienst durch seine Aktivitäten im Ausland das deutsche Redaktionsgeheimnis aushöhlt." Viel hänge deshalb von dem Richterspruch am 19. Mai ab.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) Hendrik Zörner, Torstr. 49, 10119 Berlin Telefon: (030) 7262792-0, Fax: (030) 7262792-13

(ds)

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