Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Zehn Forderungen des DStGB für eine zukunftsgerechte Stadtentwicklung

(Berlin) - Der Ausschuss für Städtebau und Umwelt des Deutschen Städte- und Gemeindebundes hat in seiner Sitzung am 27. Oktober 2005 in Bonn 10 Forderungen an die neue Bundesregierung und den neuen Bundestag für eine zukunftsgerechte Stadtentwicklung beschlossen. Die Forderungen, die sich als Leitlinien für eine künftige Stadtentwicklungspolitik verstehen, sind im Folgenden wiedergegeben:

1. Stärkung der Innenstädte und Ortskerne zum Kernanliegen der gesamten Politik machen

In unseren Städten und Gemeinden und hier insbesondere in den Zentren und Ortskernen spiegelt sich brennglasartig die soziale, wirtschaftliche, kulturelle und ökologische Entwicklung unseres Landes wieder. Angesichts der globalen und sonstigen Rahmenbedingungen (Demografie, Bevölkerungsveränderung, Arbeitsmarktsituation, Kaufkraftverlust etc.) und der Finanzkrise der Kommunen sehen sich diese mit neuen und in dieser Form noch nicht da gewesenen Herausforderungen konfrontiert. Sichtbares Zeichen einer hieraus resultierenden Negativentwicklung ist eine zunehmende Verödung und Entleerung unserer Innenstädte und Ortskerne.

Die Bundesregierung muss gerade angesichts der neuen und globalen Herausforderungen die Stärkung der Innenstädte und Ortskerne zu einem Kernanliegen ihrer gesamten Politik und Maßnahmen machen. Sie muss erkennen, dass nur gesunde Städte und Gemeinden die Zukunftsfähigkeit des gesamten Landes gewährleisten. Hieraus folgt insbesondere, dass die Stärkung der Innenstädte und Ortskerne sowie die hierfür erforderlichen Maßnahmen nicht nur Aufgabe eines Bundesressorts (Bundesbauministerium) sein darf, sondern zu einer Kernaufgabe aller Ressorts in der Bundesregierung werden muss.

2. Stadterneuerungsprogramme zusammenfassen - Bundesfördermittel nach Wegfall / Kürzung der Eigenheimzulage auf mindestens 1 Mrd. Euro erhöhen

Die drei unterschiedlichen Stadterneuerungsprogramme (Allgemeine Städtebauförderung, Stadtumbau Ost und West, Soziale Stadt) sind zum Teil unzureichend aufeinander abgestimmt und führen im Verfahren vor Ort zu einem zu hohen Bürokratieaufwand. Zur Stärkung der kommunalen Eigenverantwortung und zur Vermeidung von Abstimmungsproblemen ist es daher erforderlich, die drei getrennten Programme in einem einheitlichen Stadterneuerungsprogramm zusammen zu führen. Dabei müssen kommunale Handlungsspielräume erhöht werden. Zur Förderung von kommunalen Stadterneuerungsmaßnahmen muss es ausreichen, wenn die Städte und Gemeinden abgestimmte Stadtentwicklungskonzepte aufstellen. Auf der Grundlage dieser Konzepte, die die spezifische örtliche Situation und Entwicklung widerspiegeln, ist den Gemeinden eine pauschale Förderung zu gewähren, deren genauen Schwerpunkte die Gemeinden selbst bestimmen.

Angesichts der städtebaulichen, sozialen und wirtschaftlichen Probleme in den Kommunen ist es dringend erforderlich, die Stadterneuerungsmittel des Bundes, die erhebliche Wirtschafts- und Arbeitsmarkteffekte insbesondere für den Mittelstand auslösen, von derzeit 520 Mio. € auf mindestens 1 Mrd. € zu erhöhen. Insoweit müssen die Mittel aus einem Wegfall bzw. aus einer Kürzung der Eigenheimzulage zielgerichtet für kommunale Stadterneuerungsmaßnahmen verwendet werden. Bei der Mitfinanzierung des kommunalen Eigenanteils müssen angesichts der zum Teil desolaten Haushaltssituation der Kommunen insbesondere in den neuen Ländern flexible Lösungen gefunden werden.

3. Funktionsvielfalt stärken – Wohnen für Familien mit Kindern fördern

Die Bundesprogramme im Wohnungs- und Städtebaubereich müssen vermehrt auf eine Mischnutzung in unseren Gemeinden durch eine Stärkung der Funktionsvielfalt ausgerichtet werden. Dabei muss es Ziel sein, insbesondere Innenstädte und Ortskerne als Wohnstandort für Familien mit Kindern, aber auch für die – zunehmende – ältere Generation attraktiv zu machen. Durch einen gezielten Stadtumbau sowie durch eine verstärkte Förderung im Bestand muss der Bund hier die notwendigen förderpolitischen sowie rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen.

4. EU-Vorgaben nur 1:1 umsetzen

Auch im Bereich der Stadtentwicklung und der Bauleitplanung (Bsp.: Umweltverträglichkeitsprüfung) wirken immer mehr Regelungen der EU auch auf die kommunale Ebene. Damit werden Freiräume der Kommunen weiter eingeengt. Zur Vermeidung unnötiger zusätzlicher Verfahren werden Bundesregierung und Bundestag aufgefordert, die EU-Vorgaben grundsätzlich nur 1:1 umsetzen, um zusätzliche Verfahren und Aufwendungen für die Gemeinden zu vermeiden.

Eine bereits durch das EU-Recht (Umweltverträglichkeitsprüfung) weitgehend umfasste Regelung ist die so genannte naturschutzrechtliche Ausgleichsregelung im deutschen Recht. Der Bund wird daher aufgefordert, diese Ausgleichsregelung zu streichen und auf die zwingende Verpflichtung zur Landschaftsplanung im Bundesnaturschutzgesetz zu verzichten.

5. Bürokratieabbau vorantreiben – Verfahren beschleunigen

Überflüssige Bürokratie muss auch im Bereich des Städtebaus, des Umwelt- sowie des Immissionsrechts abgebaut werden. Daher sind in diesen Rechtsbereichen Öffnungsklauseln mit dem Ziel aufzunehmen, die Verfahren zu beschleunigen und damit die Standorte für Kommunen und Investoren attraktiver zu machen. Das Vergaberecht muss durch die Novellierung deutlich verschlankt sowie flexibilisiert und zum Zwecke der Investitionsförderung entbürokratisiert werden.

6. Interkommunale Kooperationen fördern

Die Städte und Gemeinden sind die bürgernächste Ebene. Wenn Städte und Gemeinden ihre jeweiligen Aufgaben nicht allein erfüllen können, bieten gerade interkommunale Kooperationen im Bereich der Stadtentwicklung (gemeinsame Gewerbegebietsausweisungen, regionale Einzelhandelskonzepte, Wahrnehmung der Aufgabe der Unteren Bauaufsicht im kreisangehörigen Raum etc.), aber auch im Umweltbereich (Gemeinsame Abfall- und Abwasserentsorgung sowie Wasserversorgung etc.), im Sinne des Subsidiaritätsprinzips die Gewähr einer effektiven und bürgernahen Aufgabenwahrnehmung. Interkommunale Kooperationen oder auch innergemeindliche Zweckverbandslösungen müssen daher den Vorrang vor einer Verlagerung auf die nächst höhere Ebene haben.

Der Bund und die Länder müssen interkommunale Kooperationen durch verstärkte Freistellung von Genehmigungspflichten sowie auch durch eine prioritäre Berücksichtigung in Förderprogrammen unterstützen. Weiter darf die Zusammenarbeit insbesondere kleinerer und mittlerer Gemeinden nicht durch europaweite Ausschreibungspflichten belastet werden.

7. Bürgerkommune fördern – Neue Verantwortungskultur in der Stadtentwicklung stärken

Das Leitbild des „aktivierenden Staates“ oder besser der Bürgerkommune verfolgt das Ziel, bürgerschaftliches Engagement auch in der Stadtentwicklung zu fördern und in den Dienst des Allgemeinwohls zu stellen. Angesichts der demografischen und auch finanziellen Rahmenbedingungen in den Kommunen wird der Prozess dieser Selbststeuerung der örtlichen Gemeinschaft durch eine aktive Beteiligung und Partizipation der Bürger künftig noch mehr an Bedeutung gewinnen.

Die Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik beeinflusst das Lebensumfeld der Bürger besonders stark. Folge ist, dass sich dieser Bereich für eine Verantwortungsteilung zwischen der Kommune einerseits und ihren Bürgern andererseits in spezieller Weise eignet. Der Bund wird daher aufgefordert, bei seinen Förderprogrammen diese neue Verantwortungskultur zwischen der Kommune und ihren Bürgern im Sinne der Zielsetzung einer aktiven Bürgerkommune zu unterstützen. Dies bedingt auch, dass die Kommunen hierfür die notwendigen rechtlichen Freiräume erhalten und neue öffentlich-private Partnerschaftsmodelle erproben können.

8. Kommunale Handlungsspielräume im Städtebaurecht erhöhen

Auch im Bereich der Stadtentwicklung und des Städtebaurechts muss es Ziel sein, Kommunen soweit wie möglich von staatlichen Vorschriften freizustellen beziehungsweise diese flexibel zu handhaben. Das „Baurecht auf Zeit“ ist insoweit ein gutes Beispiel. Freiwillige Vereinbarungen und kooperative Modelle (Bsp.: städtebauliche Verträge) müssen Vorrang vor ordnungsrechtlichen Vorgaben haben. Wo aber – wie bei einer effizienten Planverwirklichung – das bisherige Recht nicht ausreicht, müssen den Kommunen ergänzende Instrumentarien an die Hand gegeben werden.

Zur Gewährleistung einer effizienteren Planverwirklichung und Baulandmobilisierung wird der Bund aufgefordert, im Grundsteuerrecht ein so genanntes zoniertes Satzungsrecht einzuführen, auf dessen Grundlage unbebaute aber baurechtlich bebaubare Grundstücke zum Zwecke der Baulandmobilisierung von den Kommunen mit einem höheren Hebesatzrecht belegt werden können.

9. Aufgabenverantwortung der Kommunen im Städtebau- und Umweltbereich stärken

Die kommunale Aufgabenverantwortung im Bereich der Stadtentwicklung, aber auch im Umweltbereich hat Deutschland zu einem Land mit einer nach wie vor sehr guten Infrastruktur sowie einem sehr hohem Maß an städtebaulicher Qualität und Umweltqualität bei gleichzeitig sozialverträglichen Gebühren gemacht. Der Bund wird daher aufgefordert, sich auch gegenüber der europäischen Ebene für den Erhalt der kommunalen Verantwortung im Bereich der Stadtentwicklung und der Umwelt (Bsp.: Wasserversorgung) einzusetzen und diese zu sichern. Einseitigen Liberalisierungs- und Privatisierungsvorgaben muss daher entgegen getreten werden.

10. Konnexitätsprinzip beachten

Die Umsetzung überörtlicher und insbesondere europäischer Vorgaben auf die kommunale Ebene (Umweltverträglichkeitsprüfung, Feinstaubrichtlinie, Umgebungslärmrichtlinie etc.) verursacht für die Städte und Gemeinden immer mehr Personal- und Sachkosten. Im Sinne des Konnexitätsprinzips ist es daher unbedingt notwendig, dass derjenige, der hier die Anforderungen verschärft, i. S. des Konnexitätsprinzips die Finanzierung gegenüber den Kommunen sicherstellt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Franz-Reinhard Habbel, Leiter, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: (030) 773070, Telefax: (030) 77307200

(sk)

Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands

NEWS TEILEN: