Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Zu den Beratungen in den Bündnisarbeitsgruppen "Vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und Rentenreform" unter der Leitung von Bundesminister Riester in Berlin

(Köln) - Zu den heutigen Beratungen in den Bündnisarbeitsgruppen "Vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und Rentenreform" unter der Leitung von Bundesminister Riester in Berlin erklärt der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Dr. Reinhard Göhner:

Die Vertreter der Wirtschaft haben zustimmend zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung daran festhält, keinen neuen Renteneintrittstatbestand zu schaffen und keine Absenkung der gesetzlichen Altersgrenze der Rentenversicherung vorzunehmen. Wir bedauern, dass die Vertreter der Gewerkschaft diese gemeinsame Position, die die Bündnispartner am 07.12.98 schriftlich in der gemeinsamen Erklärung formuliert haben, verlassen und einen neuen Renteneintrittstatbestand fordern. Angesichts dadurch verursachter Belastungen der Rentenversicherung halten wir eine Veränderung dieses gemeinsamen Standpunkts der Bündnispartner vom 07.12.98 für unverantwortbar. Wir fordern die Gewerkschaften auf, zu dem gemeinsam formulierten Konsens in dieser Frage zurückzukehren.

In Übereinstimmung mit der Bundesregierung bleiben wir dabei, dass das Instrument für ein vorzeitiges, flexibilisiertes Ausscheiden aus der Erwerbstätigkeit die Altersteilzeit bleibt. Wir halten es für möglich, dazu verbesserte tarifliche Regelungen zu schaffen, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Ausbau betrieblicher und individueller kapitalgedeckter Altersversorgung.

Voraussetzung für jede tarifliche Regelung zum verbesserten, flexibilisierten vorzeitigen Ausscheiden ist:
1. Solche Tarifregelungen müssen Bestandteil einer moderaten Lohnentwicklung sein. BDA und DGB haben in der gemeinsamen Erklärung vom Juli dieses Jahres im Rahmen des Bündnisses eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass der Produktivitätsfortschritt vorrangig zur Beschäftigungsförderung zur Verfügung stehen muss. Das heißt: Das Produktivitätswachstum kann nicht primär für Lohnerhöhungen zur Verfügung stehen, sondern muss in den Betrieben für Investitionen verfügbar sein. Im Rahmen einer darauf aufbauenden moderaten Lohnentwicklung sind ergänzende tarifliche Regelungen für eine verbesserte Altersteilzeit und individuelle kapitalgedeckte Altersversorgung möglich.

2. Tarifliche Vereinbarungen zum flexibilisierten und vorzeitigen Ausscheiden aus der Erwerbstätigkeit setzen beidseitige Freiwilligkeit voraus. Die Unternehmen dürfen nicht gezwungen werden, ältere Arbeitnehmer freizusetzen, obwohl diese gebraucht werden oder gar nicht ausscheiden wollen.

3. Wir streben auf tarifvertraglicher Grundlage betriebliche und individuelle Regelungen an. Kollektive Zwangsregelungen stünden dem entgegen. Deshalb lehnen die Arbeitgeber Tariffonds für eine ohnehin nicht finanzierbare Rente mit 60 entschieden ab.

Der Vorschlag von Bundesminister Riester zur Steuer- und Beitragsfreiheit solcher Zahlungen zum Ausgleich versicherungsmathematischer Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt ist nur sinnvoll, wenn betriebliche und individuelle Regelungen erfasst werden. Eine steuerliche und beitragsrechtliche Privilegierung allein von Tariffonds würde den entschiedenen Widerstand der Wirtschaft zur Folge haben. Soweit aufgrund von tarifvertraglichen Regelungen im Zusammenhang von Altersteilzeit versicherungsmathematische Abschläge ausgeglichen werden, begrüßen wir die beabsichtigte Steuer- und Beitragsfreiheit entsprechender Aufwendungen.

Wir begrüßen die grundsätzlichen Überlegungen von Bundesminister Riester zur mittelfristigen Umwandlung der bisherigen vermögenswirksamen Leistungen in die Förderung der individuellen kapitalgedeckten Alterssicherung. Damit ist zwar eine Vielzahl von offenen Fragen verbunden, z. B. inwieweit bisherige Anlageformen wie Bau- oder Investmentsparen weiterhin gefördert werden. Eine Konzentration der staatlichen Förderung auf private Alterssicherung halten wir aber im Grundsatz für richtig. Da die gesetzliche Rentenversicherung in Zukunft nur eine Basissicherung sein kann, muss die individuelle kapitalgedeckte Alterssicherung stärker als bisher gefördert werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände BDA-PresseabteilungTel.: 0221 / 3795-181Fax: 0221 / 3795-298

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