Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle

Zügige Umsetzung des Urhebervertragsrechts gefordert

(Berlin) - Der vom Bundesjustizministerium erarbeitete Entwurf zum Urhebervertragsrecht soll so schnell wie möglich Gesetz werden. Das hat der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) auf seinem Verbandstag in Berlin gefordert.

Insbesondere müsse an der Konzeption der Gesamtverträge festgehalten werden, beschlossen die rund 300 DJV-Delegierten. Außerdem sprach sich der DJV für die Einführung eines so genannten „Strafzuschlags“ für die unberechtigte Nutzung von urheberrechtlichen Leistungen von Journalistinnen und Journalisten aus. „Bisher zahlen unberechtigte Nutzer nicht mehr als berechtigte Nutzer“, begründete der DJV seine Entscheidung. Das Risiko für schwarze Schafe in der Branche liege bisher lediglich darin, nachträglich das branchenübliche Honorar zahlen zu müssen, kritisierte der DJV. Die Delegierten schlagen bei Verletzungen des Urheberrechts einen „Strafzuschlag“ in doppelter Höhe des branchenüblichen Honorars vor.

Desweiteren sprach sich der DJV auf seinem Verbandstag dafür aus, dass die Journalistinnen und Journalisten bei der Weiterverwertung ihrer Beiträge unverzüglich und in jedem Fall Kenntnis erhalten. Zu diesem Zweck ruft der DJV die Medienunternehmen auf, Wege zur Vereinfachung der Meldeverfahren bei den Verwertungsgesellschaften zu finden. Es soll sichergestellt werden, dass alle Verwertungen journalistischer Beiträge unter Nennung der Urheber an die zuständige Verwertungsgesellschaft gemeldet werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. Bennauerstr. 60 53115 Bonn Telefon: 0228/201720 Telefax: 0228/2017233

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