Pressemitteilung | Sozialverband VdK - Landesverband Hessen-Thüringen e.V.

Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember

(Frankfurt am Main) - Nach Angaben der Statistischen Landesämter leben in Hessen 633.000 und in Thüringen 212.577 Menschen mit Schwerbehinderung. Laut UN-Behindertenrechtskonvention haben sie Anspruch auf eine uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Doch von diesem Ziel ist die Realität auch zehn Jahre nach Verabschiedung der Konvention in Deutschland weit entfernt.

"Inklusion fängt im Alltag an", sagt der Vorsitzende des Sozialverbands VdK Hessen-Thüringen, Paul Weimann. "Deshalb brauchen Menschen mit Behinderungen konkrete, praktische Unterstützung, um ihre Rechte durchzusetzen." Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember fordert der VdK daher die flächendeckende Berufung kommunaler Behindertenbeauftragter in Hessen und Thüringen.

"Die Beauftragten sollten hauptberuflich tätig sein und als unabhängige Ansprechpartner die Interessen von Menschen mit Behinderungen vertreten", erläutert Weimann. "Entscheidend ist, dass sie vor Ort präsent sind und die Betroffenen keine weiten Wege zurücklegen müssen, um sie zu kontaktieren." Die Aufgaben der Beauftragten sind vielfältig: Hilfe bei der Suche nach einer barrierefreien Wohnung und die Organisation einer Fahrgelegenheit für Menschen im Rollstuhl gehören dazu ebenso wie die Schaffung barrierefreier Zugänge zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln oder die Unterstützung bei Schwierigkeiten mit Behörden. "Diese wenigen Beispiele zeigen bereits, wie wichtig kommunale Behindertenbeauftragte sind, um die Inklusion voranzubringen", so Weimann.

Aber noch fehlen hauptamtliche Behindertenbeauftragte in der überwiegenden Zahl der Städte und Gemeinden. Zwar sieht die Gesetzgebung sowohl in Hessen als auch in Thüringen ihre Einsetzung vor, allerdings nur in Form einer Empfehlung oder Kann-Bestimmung ohne zwingende Verpflichtung. "Hier sind die beiden Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen gefragt. Sie sollten bei ihrer jeweiligen Landesregierung darauf dringen, dass sie die nötigen Finanzmittel bereitstellt, damit die Ernennung eines Behindertenbeauftragten zum Muss für alle Städte und Gemeinden wird", fordert der VdK-Landesvorsitzende.

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband VdK Landesverband Hessen-Thüringen e.V. Gerd Fischer, Pressereferent Gärtnerweg 3, 60322 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7140020, Fax: (069) 71400222

(sf)

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