Pressemitteilung | Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)

Zusatzleistungen für alle verfügbar machen / Vertrieb fordert von Airlines Zugriff auf Ancillary Services über GDS

(Berlin) - Für die Verbraucher ist kaum noch zu durchschauen, für welche Leistungen sie bei unterschiedlichen Fluggesellschaften extra zahlen müssen: Mal für Gepäckbeförderung, ein anders Mal für die Plätze mit mehr Beinfreiheit, bei einem anderen Flug wiederum für den Zutritt zur Lounge oder für Premium-Bordmahlzeiten. Doch diese Zusatzleistungen - sogenannte Ancillary Services - werden bislang kaum von den Airlines in die Reservierungssysteme (GDS) eingespeist. Daher kann der Reisevertrieb seine Kunden dazu auch nicht beraten und diese nicht verkaufen. Technisch wäre es ohne weiteres möglich die Ancillary Services einzuspeisen, da die führenden GDS-Anbieter die Voraussetzungen hierfür geschaffen haben.

Dass Zusatzleistungen immer mehr an Bedeutung gewinnen, hat gerade erst das Beratungsunternehmen IdeaWorks in Zusammenarbeit mit dem GDS-Anbieter Amadeus in der Studie "Review of Ancillary Revenue" aufgezeigt. Demnach sind die Zusatzumsätze der Fluggesellschaften auf inzwischen 18,2 Mrd. Euro angestiegen - das ist gegenüber 2009 ein Plus von 66 Prozent. Ein Ende des Wachstums ist dabei nicht in Sicht. Im Gegenteil: Die Ancillary Services werden im Fluggeschäft immer umfangreicher und wichtiger. "Dieses Geschäft geht an den Reisebüros vorbei und verhindert eine umfassende und neutrale Beratung des Kunden", zeigt Otto Schweisgut, Vizepräsident des Deutschen ReiseVerbandes (DRV) und Sprecher der mittelständischen Reisemittler sowie Vorsitzender des DRV-Ausschusses Flug auf.

"Damit der Reisevertrieb umfangreich beraten und die komplette Bandbreite des Angebotes der Fluggesellschaften verkaufen kann, müssen auch diese Zusatzleistungen im GDS verfügbar sein", fordert Schweisgut die Fluggesellschaften zur Einspeisung ihrer Serviceleistungen in die Reservierungssysteme auf. Davon könnten alle profitieren: Gerade auch für die Airlines mache es sich bezahlt, wenn der Fremdvertrieb zusätzliche Leistungen für sie verkauft, so Schweisgut. Da über den Fremdvertrieb meist höherwertige Tickets verkauft werden, ließen sich über diesen bedeutenden Vertriebskanal für die Fluggesellschaften noch mehr Zusatzleistungen verkaufen. Dabei werde, so Schweisgut, der weitaus größte Teil des über das Iata-Abrechnungssystem BSP (Billing and Settlement Plan) abgewickelten Flugticketumsatzes von über zehn Milliarden Euro über Reisebüros erzielt. Dieser starke Vertriebskanal könnte zum Vorteil aller auch für den Verkauf von Zusatzleistungen genutzt werden. Und für den Reisevertrieb gelte: "Da die Leistungen der einzelnen Anbieter immer diversifizierter und unübersichtlicher werden, wird eine gute Beratung des Kunden durch den Reiseverkäufer immer wichtiger."

In den USA ist eine umfassende Debatte über die mögliche Verpflichtung der Fluggesellschaften zur Einspeisung der Ancillary Services in die GDS bereits in vollem Gange. Das dortige Verkehrsministerium (Department of Transportation DOT) arbeitet derzeit unter dem Projektnamen "Enhancing Airline Passenger Protections III" an einer Ausweitung der Pflichten für Fluggesellschaften und will damit den Verbraucherschutz stärken.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV) Sibylle Zeuch, Pressesprecherin Schicklerstr. 5-7, 10179 Berlin Telefon: (030) 28406-0, Telefax: (030) 28406-30

(rf)

NEWS TEILEN: