Pressemitteilung | Freier Verband Deutscher Zahnärzte e.V. - Hauptstadtbüro

Zwangspensionierung – Politik ist jetzt gefordert Bundessozialgericht bestätigt 68-Jahres-Grenze für Zahnärzte und Ärzte

(Berlin) - Zahnärzte und Ärzte müssen an ihrem 68. Geburtstag ihre Kassenzulassung abgeben und dürfen nur noch privatärztlich tätig sein oder Praxisvertretungen wahrnehmen. Das Bundessozialgericht (BSG) hat gestern (6. Februar 2008) die Hoffnung vieler betroffener Ärzte und Zahnärzte auf eine gerichtliche Wiederherstellung ihrer Berufsfreiheit zerstört und somit die Zwangspensionierung bis auf weiteres festgeschrieben. Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) hatte Musterklagen gegen die Altersgrenze initiiert. "Alle Menschen sind gleich, nur manche sind (un)gleicher!", so kommentierte (frei nach George Orwell) der Bundesvorsitzende des FVDZ, Dr. Karl-Heinz Sundmacher, das jetzt bekannt gewordene Urteil.

Diskriminierendes Verhalten gegen Menschen aufgrund ihres Alters sei zwar gemäß Allgemeinem Gleichstellungsgesetz (AGG) und Europarecht verboten, das gelte aber offenbar nicht für den mit dem Alter begründeten Zwangsruhestand für Vertragszahnärzte und Vertragsärzte, so Sundmacher. Er sieht in dem neuen Urteil in erster Linie einen "starken Eingriff in die persönliche Freiheit". Jetzt sei die Politik gefordert, da man nicht an den Realitäten in der medizinischen Versorgung in Deutschland vorbeikomme. Gerade im Hinblick auf den sich immer weiter abzeichnenden Ärztemangel werde man noch froh sein, auf ältere, erfahrene Ärzte und Zahnärzte zurückgreifen zu können. Der Freie Verband werde verstärkt darauf drängen, dass die Politik die Altersbegrenzungen so schnell wie möglich aufhebt. In unterversorgten Gebieten gelte die 68-Jahre-Grenze ohnehin nicht mehr.

Quelle und Kontaktadresse:
Freier Verband Deutscher Zahnärzte e.V., Hauptstadtbüro Dr. Birgit Weichmann Weichmann, Pressesprecherin Auguststr. 28, 10117 Berlin Telefon: (030) 243427-0, Telefax: (030) 243427-67

(el)

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