Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

beA - Deutscher Anwaltverein fordert von BRAK Transparenz / Schutz des Mandanten muss unbedingt gewahrt bleiben, Beratungsgeheimnis nicht preisgeben

(Berlin) - Vor dem geplanten Start des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) zum 1. Januar 2018 sorgten Mitteilungen der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) für Verunsicherung in der Anwaltschaft. Der Deutsche Anwaltverein beklagt einen Vertrauensverlust der Anwaltschaft in das beA, der die Akzeptanz dieses Kommunikationsmittels weiter gefährde.

Nach Ansicht des DAV ist der Beginn des beA zum Jahreswechsel nun ausgeschlossen. Er fordert eine Vorlaufzeit von mindestens zwei Wochen für nötig gewordene Neueinrichtung auf den Computern von mehr als 160.000 Anwältinnen und Anwälten in Deutschland. Die BRAK solle öffentlich erklären, dass das beA bis dahin auf keinem Wege erreichbar ist. Das beA brauch außerdem einen unabhängigen Fachbeirat, der helfen kann, solche Risiken zu minimieren, wiederholte der DAV seine Forderung.

"Oberstes Gebot der elektronischen Kommunikation mit den Gerichten, unter Anwältinnen und Anwälten und mit Mandanten ist die Sicherheit und Vertraulichkeit der übermittelten Daten", so Rechtsanwalt Ulrich Schellenberg, DAV-Präsident. "Solange die BRAK nicht sicherstellen kann, dass Anwälte diesen Schutz sensibler Daten auch über das beA gewärhleisten können, darf das beA nicht wieder erreichbar sein." Vor dem Hintergrund der neuesten Entwicklungen appelliert der DAV an die BRAK zu bestätigen, dass das beA nicht von Gerichten und anderen Kommunikationspartnern erreichbar ist. Schellenberg: "Außerdem fordern wir von der BRAK als verantwortlicher Stelle, das beA nicht ohne eine Mindestankündigungsfrist von zwei Wochen wieder zu aktivieren." Die Anwaltschaft brauche die Zeit für die Prüfung und Neueinrichtung eines neuen Zertifikats.

beA-Probleme - Was ist passiert?

Als für das beA verantwortliche Stelle wies die BRAK in einem Sondernewsletter vom 22. Dezember 2017 zunächst darauf hin, dass ein Zertifikat abgelaufen sei und Anwältinnen und Anwälte ein zusätzliches Zertifikat installieren müssten. Nur so könne das Kommunikationssystem auch weiterhin genutzt werden. Am Abend desselben Tages war das System "wegen Wartungsarbeiten" - wie es hieß - offline. Markus Drenger vom Darmstädter Chaos Computer Club hatte darauf aufmerksam gemacht, dass das neue Zertifikat mit Blick auf Sicherheitslücken durch die Zertifizierungsstelle T-Systems gesperrt worden ist. Anwältinnen und Anwälten werde geraten das Zertifikat wieder zu deinstallieren. Derzeit heißt auf der Homepage der BRAK: "beA muss vorerst offline bleiben - Sicherheit und Datenschutz haben Priorität"; ein Hinweis auf die neuen Sicherheitslücken fehlt immer noch. Bislang fehlt auch eine Anleitung, wie das fehlerhafte Zertifikat deinstalliert werden kann. Die BRAK selbst empfiehlt in einer Pressemitteilung, das Zertifikat vom 22. Dezember 2017 wieder zu löschen.

Unabhängiger Fachbeirat notwendig!

Der DAV fordert seit längerem die Einrichtung eines unabhängigen Fachbeirates für das beA. So besteht die Chance, dass das Risiko von schweren Fehlern wie diesem in der Zukunft minimiert werden kann.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) RA Swen Walentowski, Pressesprecher Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190

(sy)

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