Pressemitteilung | Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) - Geschäftsstelle Münster

iGZ warnt vor Rückschritten auf dem Arbeitsmarkt / Augenmaß bewahren - Jobmotor Zeitarbeit nicht abwürgen

(Münster) - Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) kritisiert die aktuellen Bestrebungen von SPD- und Linksfraktion, die Zeitarbeit wieder stärker zu regulieren.

„Mit ihrem Vorhaben, die Diskussion über das Grünbuch Arbeitsrecht der EU-Kommission dazu zu nutzen, eine Begrenzung des Einsatzes der Zeitarbeit auf Auftragsspitzen und eine Wiedereinführung der befristeten Überlassungsdauer anzuregen, bewegen sich die SPD-Abgeordneten rückwärts“, so iGZ-Bundesgeschäftsführer Werner Stolz. Dank der Deregulierungen habe sich die Zeitarbeit schon längst über ihre klassische Funktion der Abfederung von Auftragsspitzen und Überbrückung von Urlaubs- und Krankheitsausfällen hinaus zu einem strategischen Mittel einer flexiblen und effektiven Personalplanung etabliert, so Stolz weiter. Dies sei auch der Grund für ihre außerordentliche Beschäftigungsdynamik. Die Zeitarbeit sei es schließlich, die einen wesentlichen Anteil am jüngsten Aufschwung auf dem Arbeitsmarkt trage. Immerhin sei gut die Hälfte aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze in der Zeitarbeit entstanden.

Auch kritisierte Stolz die Forderung der Linksfraktion nach einer Abschaffung der Tariföffnungsklausel im AÜG. „Dank ihr haben wir heute eine nahezu flächendeckende Tarifierung der Branche erreicht, was mit dazu geführt hat, viele Vorurteile abzuschütteln und die Zeitarbeit als seriöse und qualitative Personaldienstleistung weiter voranzubringen.

„Um den Jobmotor Zeitarbeit nicht abzuwürgen, sollten die politischen Entscheidungsträger vielmehr Augenmaß bewahren und sich darum bemühen, die Flexibilität dieser Beschäftigungsform zu erhalten, gleichzeitig aber zusätzliche soziale Mindeststandards einzubauen“, so Stolz. Er appellierte daher noch einmal an den Gesetzgeber, die Zeitarbeitsbranche in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufzunehmen, damit der Bundesarbeitsminister den mit den DGB-Gewerkschaften geschlossenen Mindestlohntarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären kann.

Quelle und Kontaktadresse:
iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Pressestelle Erphostr. 56, 48145 Münster Telefon: (0251) 9811217, Telefax: (0251) 9811229

(sh)

NEWS TEILEN: