Pressemitteilung | DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

DIHK warnt vor einer Öffnung des Anwälte-Gebührenrechts / Unternehmen befürchten Klage-Industrie nach amerikanischem Vorbild

(Berlin) - Eine Vielzahl teurer Klagen nach amerikanischem Vorbild befürchtet die deutsche Wirtschaft, wenn eine erfolgsabhängige Honorierung von Rechtsanwälten kommt! Das hat eine Befragung der Industrie- und Handelskammern (IHKs) bei ihren Mitgliedsunternehmen ergeben. Anlass ist die beim Bundesverfassungsgericht derzeit anhängige Klage mit der eine solche Öffnung des Gebührenrechts der Anwälte verfolgt wird. In diesem Fall hätten Kläger künftig ein weitaus geringeres Prozesskostenrisiko als nach geltendem Recht und würden deshalb den Gang vor Gericht weniger scheuen. Die Folgen lassen sich leicht ausmalen, wenn man weiß, dass der amerikanischen Wirtschaft infolge des dortigen Rechtssystems Jahr für Jahr Kosten von geschätzten 250 Milliarden US-Dollar entstehen.

Wir sollten hier in Deutschland nicht die gleichen Fehler machen und einer solchen Fehlentwicklung Vorschub leisten. In seiner Stellungnahme spricht der DIHK sich gegenüber dem Bundesverfassungsgericht deshalb für die Beibehaltung des geltenden Vergütungssystems aus. Danach dürfen Anwälte sich nicht mit einem Erfolgshonorar oder mit einer Quote am erstrittenen Betrag bezahlen lassen. Wie viel Geld sie für ihre Leistung erhalten, ergibt sich aus einer staatlichen Gebührenordnung.

Der DIHK beruft sich in seiner Begründung unter anderem auf die Stellung des Rechtsanwalts als unabhängiges Organ der Rechtspflege, mit der ein fiskalisches Eigeninteresse am Ausgang des Verfahrens nicht zu vereinbaren sei.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Ute Brüssel, Pressesprecherin Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 203080, Telefax: (030) 203081000

(sk)

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