Pressemitteilung | Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein e.V. (KGSH)

Qualitätssicherung im Krankenhaus / Kliniken fordern "Klasse statt Masse"

(Kiel) - Im turnusgemäßen Wechsel zwischen Krankenkassenverbänden, Ärztekammer und Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein e.V. (KGSH) hat Bernd Krämer, Geschäftsführer der KGSH und seit zwei Jahren Vorsitzender des Lenkungsausschusses (LKA) für die externe vergleichende Qualitätssicherung im Krankenhaus den Vorsitz dieses Gremiums an seinen Nachfolger, Ludger Buitmann, Referatsleiter "Kliniken" in der VdAK-/AEV-Landesvertretung, übergeben. Als wichtiges Ziel während seiner Amtsperiode nannte Krämer die Entbürokratisierung des aktuellen Qualitätssicherungsprogrammes und auch für die Zukunft forderte er: "Klasse statt Masse". Hierfür sagte er seinem Nachfolger volle Unterstützung zu, wie auch er sie von den anderen beiden Vertragspartnern erhalten habe.

Bereits seit 1998 - und damit neben Baden-Württemberg und Hamburg als eines der ersten Bundesländer überhaupt - wird in den schleswig-holsteinischen Krankenhäusern ein von der Bundesebene vorgegebenes umfassendes vergleichendes Qualitätssicherungsverfahren umgesetzt. "Die Krankenhäuser müssen hierfür umfangreiche systematisierte Dokumentationen für ausgewählte - zumeist operative - Eingriffe vornehmen und für einen bundesweiten Vergleich zur Verfügung stellen", beschreibt Krämer die Grundzüge des Verfahrens.

Bewährt hat sich dieses Programm, das von den Vertragspartnern auf Bundesebene als "Meilenstein für die Versorgungsqualität im Krankenhaus" angepriesen wurde, aus Sicht der KGSH jedoch noch nicht. "Zwar hat es in einigen Leistungsbereichen eine Reduzierung des Dokumentationsaufwandes gegeben. Es müssen aber noch immer zu viele Daten erhoben werden, die in die spätere Auswertung gar nicht einfließen und zu den viel zitierten und zurecht verpönten "Datenfriedhöfen" führen", stellt Krämer als vorrangigen Kritikpunkt am Verfahren heraus. Auch der allgemeine administrative Aufwand nehme aufgrund ständig erweiterter Berichtspflichten immer mehr zu, ohne daß sich hieraus erkennbarer Mehrwert für die Kliniken ergebe.

Weiterhin stelle die Dokumentation hohe Anforderungen an die elektronische Datenverarbeitung in den Kliniken. Gerade hier käme erschwerend hinzu, daß wichtige Vorgaben für das Verfahren, wie beispielsweise die Veröffentlichung der amtlichen Operationsschlüssel, immer erst sehr spät im Jahr erfolgten oder die mit der Programmierung beauftragten Software-Häuser schlichtweg andere Prioritäten wie beispielsweise die Einführung des neuen pauschalierten Abrechnungssystems gesetzt hätten. Dies verursachte in den Kliniken neben hohen Investitionskosten auch wiederholt große Probleme, die Bundesvorgaben fristgerecht umzusetzen.

"Wir sind daher im Verfahrensjahr 2003 bewußt von den Bundesvorgaben abgewichen und haben nur einen Teil der vorgesehenen Maßnahmen für unsere Krankenhäuser verbindlich festgelegt. Dies war aber nur aufgrund der guten partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen, Ärztekammer und KGSH möglich. Eine fehlende Qualitätssicherungsdokumentation sieht normalerweise empfindliche Sanktionen in Form von Vergütungsabschlägen vor. Hier haben die Krankenkassen im Lande ganz klar Augenmaß für ungerechtfertigte Sanktionen bewiesen" lobt Krämer die Arbeit des Lenkungsausschusses. - Offenbar ist diese pragmatische Vorgehensweise auch auf Bundesebene nicht ganz unbeachtet geblieben, denn im Verfahrensjahr 2004 war der vorgeschriebene Maßnahmenkatalog nahezu deckungsgleich mit dem schleswig-holsteinischen Ansatz aus 2003.

Schwacher Optimismus für eine noch weitergehende Entbürokratisierung war gegeben, als 2004 die Verantwortung für die externe vergleichende Qualitätssicherung im Krankenhaus vom Bundeskuratorium für Qualitätssicherung auf den neu gebildeten Gemeinsamen Bundesausschuß (G-BA) übergegangen ist. Der G-BA hatte damals angekündigt, den Umfang der Datenerhebung drastisch zu reduzieren und wenige - dafür aber aussagekräftige - Qualitätsindikatoren für bessere Ergebnisse zu entwickeln.

Die Bundesebene arbeitet wohl an diesem Ansatz, bislang aber ohne spürbar positive Auswirkung auf das Qualitätssicherungsverfahren. Damit hat sich das Sprichwort "Neue Besen kehren gut....." leider nicht bewahrheitet, resümiert Krämer abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein e.V. (KGSH) Ulrike Petersen, Pressereferentin Feldstr. 75, 24105 Kiel Telefon: (0431) 8810510, Telefax: (0431) 8810515

(sk)

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