Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Der Ehrenpreis pro reo der Strafverteidiger an Gerichtsberichterstatter Erwin Tochtermann verliehen

(Dresden/Berlin) - Die Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ehrt den langjährigen Gerichtsberichterstatter der Süddeutschen Zeitung, Erwin Tochtermann, mit dem Preis „pro reo“ in Würdigung seines journalistischen Lebenswerkes.

Die Förderung und Sicherung einer unabhängigen, uneingeschränkten und wirksamen Strafverteidigung ist das ureigene Anliegen der DAV-Arbeitsgemeinschaft Strafrecht. Daher ehrt sie eine Strafverteidigerin, einen Strafverteidiger oder eine Person des öffentlichen Lebens für ihren herausragenden Beitrag zur Förderung dieser Ziele.

„Erwin Tochtermann ist Gerichtsreporter der Süddeutschen Zeitung und hat über fast 40 Jahre hinweg Maßstäbe für eine seriöse, faire, präzise, aber zugleich lebendige und menschlich einfühlsame Berichterstattung aus dem Gerichtssaal gesetzt. Er hat dabei immer auch die Rechte und die Würde des Angeklagten respektiert und sich jeder Vorverurteilung und Dämonisierung enthalten,“ so Rechtsanwalt Werner Leitner, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV, zur Begründung.

In seiner Laudatio führt Rechtsanwalt Prof. Dr. Gunter Widmaier aus: „Die Auszeichnung „pro reo“, die ihm heute (10. November 2006) verliehen wird, gilt seinem leidenschaftlichen Engagement für eine gerechte und faire Strafjustiz, eine Strafjustiz mit Augenmaß und Menschlichkeit, eine Strafjustiz, die mit verantwortungsbewusstem Kritikvermögen dem vernünftigen Zweifel Raum lässt und nicht von vornherein überheblich den Alleinbesitz der Wahrheit für sich beansprucht. In mehr als 35 Jahren seines Wirkens wurde Erwin Tochtermann nicht müde, mit dem „hochgemuten Griff nach der Wahrheit“ mancher Richter ins Gericht zu gehen.“

Fairness habe der Preisträger auch von seinen Berufskollegen verlangt. So forderte er bei der boulevardmäßigen Ausschlachtung des „Sedlmayer-Mords“ die Wahrung der rechtsstaatlichen Prinzipien, wie der Unschuldsvermutung“ ein. Zeitlebens forderte er aber auch die Strafverteidiger auf, ihre Kampfespflicht zu erfüllen.

Erwin Tochtermann trat Ende 1998, wenige Wochen vor seinem 69. Geburtstag, nach 38-jähriger Tätigkeit als Gerichtsberichterstatter der Süddeutschen Zeitung in den Ruhestand.

Der Ehrenpreis wurde Erwin Tochtermann auf dem Herbstkolloquium der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht am 11. November 2006 in Dresden verliehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Swen Walentowski, Pressesprecher Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190

(bl)

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