Pressemitteilung | BDIZ EDI - Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa e.V. (European Association of Dental Implantologists)

Grundfreiheiten der EU-Bürger müssen auch für Leistungsträger im Gesundheitswesen gelten / BDIZ EDI gibt eigene Stellungnahme im EU-Konsultationsprozess zur Gesundheitsdienstleistung ab

(Berlin) - Der Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI) hat sich am Konsultationsprozess der EU-Kommission beteiligt und bei der Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucherschutz in Brüssel eine Stellungnahme abgegeben. Der BDIZ EDI befürwortet eine eigene Richtlinie über Gesundheitsdienstleistungen im EU-Binnenmarkt, wenn diese die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) kodifiziert, nach der die Grundsätze des freien Verkehrs auf Gesundheitsdienstleistungen anzuwenden sind.

In der 12-seitigen Stellungnahme beschreibt der BDIZ EDI die Grundsätze, auf denen die europäischen Gesundheitssysteme beruhen, mit "Eigenverantwortung, Solidarität und Wettbewerb". Der BDIZ EDI fordert, die – bezogen auf die Leistungsträger im Gesundheitssystem in Deutschland - bestehende Inländerdiskriminierung zu beseitigen. "Wer für die Patienten die Option auf freie Arztwahl in Europa verwirklichen will, muss zum Instrument der Kostenerstattung greifen – wie dies in der Dienstleistungsrichtlinie angedacht gewesen ist", heißt es in der Stellungnahme.

Der BDIZ EDI unterstützt grundsätzlich das Vorhaben der Kommission, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten zu verbessern. „Gerade hier können auch medizinische Berufsverbände, die auf europäischer Ebene organisiert sind, als Bindeglieder eingesetzt und gefördert werden.“ Die Übertragbarkeit von Bewertungen von Innovationen sei nur im Bereich der medizinischen Aspekte gegeben, nicht aber unter sozialen Aspekten. Eine klare Absage erteilt der BDIZ EDI Überlegungen der Kommission, die der Einführung einer europäischen Krankenversicherungskarte dienen. Die Versorgung werde „durch die Leistungsträger abgedeckt und nicht durch ein technisches System, das vorwiegend zu Abrechnungszwecken eingesetzt wird“.

Der BDIZ EDI hält eine Trennung zwischen Rechtsfragen, die sich aus dem Versicherungsverhältnis ergeben, und jenen, die aus dem Behandlungsvertrag resultieren, für dringend geboten. „Eine sichere qualitativ hochwertige und effiziente grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung sollte sich auf den Aspekt des Behandlungsvertrages und das unmittelbare Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Leistungsträgern konzentrieren und die Frage des Versicherungsverhältnisses im Rahmen des Privatrechts beantworten.“ Der Implantologenverband hofft, dass mit diesem vom Dienstleistungsbereich getrennten Konsultationsverfahren der Ansatz geschaffen wurde, den Wettbewerb im Bereich der Gesundheitsdienstleistungen zu fördern. „Auch die Leistungsträger im Gesundheitssystem sind Bürger Europas“, sagt BDIZ EDI-Präsident Christian Berger, „für sie müssen die gleichen Grundfreiheiten gelten!"

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa e.V. (BDIZ) An der Esche 2, 53111 Bonn Telefon: (0228) 9359244, Telefax: (0228) 9359246

(sh)

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