Pressemitteilung | Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. (BdSt)

Regierung legt Eckpunkte für Kfz-Steuerreform vor / Bund der Steuerzahler fordert Abschaffung der Kfz-Steuer

(Berlin) - Anlässlich der heutigen (5. Dezember 2007) Vorlage der Eckpunkte zur Reform der Kfz-Steuer wirft der Bund der Steuerzahler (BdSt) der Bundesregierung Öko-Augenwischerei vor. Statt - wie von der Regierung vorgeschlagen - die Höhe der Kfz-Steuer nach dem theoretischen CO2-Ausstoß der Autos zu bemessen, plädiert der BdSt für eine verbrauchsabhängige Besteuerung. Einfach und sachgerecht wäre es nach Auffassung des BdSt, die Kfz-Steuer komplett abzuschaffen und im Gegenzug die Mineralölsteuer geringfügig zu erhöhen.

Der BdSt fordert eine Besteuerung nach dem tatsächlichen CO2-Ausstoß. Die Steuer sollte daher unmittelbar an den Verbrauch von Kraftstoff gekoppelt sein. Derjenige, der durch eine effiziente Fahrweise wenig Kraftstoff verbraucht oder gar das Auto stehen lässt, stößt weniger CO2 aus. Es sollte also nicht derjenige geringer belastet werden, der ein Auto mit geringem CO2-Ausstoß kauft, sondern der, der tatsächlich wenig Kraftstoff verbraucht. Mitunter kann ein alter Pkw je nach Fahrweise und Häufigkeit der Nutzung weniger Kraftstoff verbrauchen, als ein neues Modell. Die geplante Kfz-Steuer würde aber gerade den Steuerzahler bestrafen, der das Auto stehen lässt. So entpuppt sich die umstrukturierte Steuer ökologisch als Mogelpackung.

Ökologisch effektiv und steuersystematisch korrekt wäre es folglich, die Kfz-Steuer gänzlich abzuschaffen und dafür die Mineralölsteuer geringfügig zu erhöhen. So wäre nicht nur eine sachgerechte Besteuerung nach dem Verursacherprinzip möglich. Gleichzeitig würde die Abschaffung der Kfz-Steuer auch zur Steuervereinfachung und zur Reduzierung von Bürokratiekosten beitragen. Der Bund der Steuerzahler warnt aber davor, das heutige Kfz-Steueraufkommen in gleicher Höhe auch aus einer erhöhten Mineralölsteuer erzielen zu wollen. Die Autofahrer sind seit Einführung der so genannten Ökosteuer massiv in Vorleistung getreten, so dass jetzt die steuerliche Entlastung notwendig und möglich ist. Daher wäre eine 1:1-Umlegung des Kfz-Steueraufkommens auf die Mineralölsteuer nicht gerechtfertigt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Steuerzahler e.V. (BdSt) Pressestelle Französische Str. 9-12, 10117 Berlin Telefon: (030) 2593960, Telefax: (030) 25939625

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