Pressemitteilung | ICC Germany e.V. - Internationale Handelskammer

ICC veröffentlicht Richtlinien zum Whistleblowing

(Berlin) - Die Internationale Handelskammer (ICC) hat als erste Organisation der Weltwirtschaft Richtlinien zum Whistleblowing veröffentlicht. Diese können einen globalen Standard etablieren und sollen Unternehmen dabei helfen, entsprechende Programme einzuführen.

Die meisten Fälle von Korruption und Unterschlagungen kommen nach Hinweisen von Mitarbeitern, Kunden oder Lieferanten ans Tageslicht. Mit Whistleblowing ist ein Hinweissystem im Unternehmen gemeint, das Mitarbeiter ermutigt, Unregelmäßigkeiten zu melden.

„Betrug bleibt eines der problematischsten Themen für die Wirtschaft weltweit – unabhängig von Standort, Branche oder Größe des Unternehmens,“ sagt Francois Vincke, Vorsitzender der Anti-Korruptionskommission der Internationalen Handelskammer (ICC).

„Whistleblower-Programme sind eine höchst effektive Möglichkeit, von Unregelmäßigkeiten und Betrügereien sehr schnell Kenntnis zu erlangen. Gleichwohl haben bislang viele Unternehmen aufgrund kultureller oder gesetzlicher Eigenheiten keine derartigen Programme umgesetzt. Die ICC-Richtlinien sind die erste Zusammenstellung praktischer Hilfen, die diese Faktoren berücksichtigen – unabhängig von der Rechtsprechung.“

Laut einer Studie von KPMG aus dem Jahr 2007 kamen 25 Prozent von insgesamt 360 untersuchten und aufgedeckten Fällen dank Whistleblowing ans Licht. Allerdings sind solche internen Berichtssysteme weltweit derzeit kein allgemein gültiger Standard. Eine Ernst & Young Studie, bei der 2007 Unternehmen in 13 europäischen Ländern befragt wurden, zeigte, dass nur 33 Prozent über eine Hotline verfügen, an die sich Mitarbeitern wenden können, wenn sie Unregelmäßigkeiten entdecken.

Die ICC Richtlinien, die Unternehmen helfen sollen, Whistleblowing-Programme zu etablieren und implementieren, empfehlen Unternehmen die folgenden praktischen Schritte:

- Etablierung eines Whistleblowing-Programms als Teil der internen Compliance-Maßnahmen
- Sicherstellung, dass Meldungen schnell und unter Gewährleistung voller Vertraulichkeit bearbeitet werden
- Benennung eines hochrangigen Managers als Verantwortlichen für den Whistleblowing-Bereich
- Übersetzung und Implementierung des Programms in alle Länder, in denen ein Unternehmen tätig ist
- Befolgung der externen rechtlichen Vorschriften
- Rückmeldung, Aufzeichnung und Überprüfung aller Hinweise
- Sicherstellung, dass Angestellte ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen, Diskriminierung oder disziplinarischen Maßnahmen Vorfälle melden können

Die Internationale Handelskammer (ICC) ist seit langem dafür bekannt, freiwillige Regeln, Richtlinien und Kodices zu entwickeln, die Firmen weltweit bei der Ausübung einer verantwortlichen Geschäftstätigkeit unterstützen.

So hat die ICC bereits 1977 einen Kodex zur Bekämpfung der Korruption im Geschäftsverkehr veröffentlicht. Darüber hinaus hat die ICC Deutschland in Zusammenarbeit mit den deutschen Mitgliedern einen praxisorientierten Katalog zu Verhaltensrichtlinien aufgestellt, der durch die Richtlinien zum Thema Whistleblowing ergänzt werden wird. Er kann von Unternehmen als Grundlage ihres eigenen Kodex genutzt werden und dient auch als Grundlage nationaler Empfehlungen - wie beispielsweise den BDI-Richtlinien „Korruption verhindern".

Die Richtlinien können unter www.icc-deutschland.de abgerufen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
ICC Deutschland Internationale Handelskammer Pressestelle Wilhelmstr. 43G, 10117 Berlin Telefon: (030) 2007363-00, Telefax: (030) 2007363-69

(tr)

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