Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Hexel: Thema Managervergütung nicht auf die lange Bank schieben

(Berlin) - Mit Blick auf die aktuelle Auseinandersetzung in der Großen Koalition um Managergehälter kritisierte DGB-Vorstandsmitglied Dietmar Hexel am Dienstag (3. März 2009) in Berlin die Haltung der Union. "Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb CDU und CSU dem mühsam erzielten Kompromiss der Koalitions-Arbeitsgruppe nicht folgen wollen. Managervergütungen sind nicht ausreichend geregelt und deutlich zu hoch. Ich fordere die Union auf, diese Treibsätze für die Krise zu entschärfen und noch in dieser Legislaturperiode einer wirksamen Regulierung der Vorstandsvergütung zuzustimmen." Notwendig seien jetzt klare gesetzliche Regeln für ein anderes Wirtschaften und eine Begrenzung der Gier. Das Thema Managervergütungen dürfe nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden.

Kritisch äußerte sich Hexel auch zum jüngsten Vorschlag der Union, die Vorstandsvergütung in der Hauptversammlung zu beschließen. "Hauptversammlungen werden oft von Finanzinvestoren dominiert, die Manager dazu treiben, kurzfristige Profite zu realisieren. Entscheidungen auf die Hauptversammlung zu verlagern, macht den Bock zum Gärtner." Vielmehr habe der Aufsichtsrat nach dem Unternehmensinteresse zu entscheiden. Also auch im Sinne der Kunden, Belegschaften und der Allgemeinheit - und nicht nur im Interesse der Aktionäre. "Im deutschen Aktienrecht muss ein Schutzschild gegen räuberische Absichten von nur auf kurzfristigen Gewinn ausgerichteten Interessen errichtet werden", sagte Hexel, der auch Mitglied der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex ist.

Das jüngste Papier von Frank-Walter Steinmeier und Peer Steinbrück enthalte dazu richtige Forderungen. Wichtig sei aus Sicht des DGB vor allem die Konkretisierung der Definition des Unternehmensinteresses in § 76 Abs. 1 AktG. Danach solle der Vorstand bei der Leitung des Unternehmens die Belange der Aktionäre, der ArbeitnehmerInnen sowie der Allgemeinheit berücksichtigen. "Außerdem ist die Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Vorstandsvergütungen und -abfindungen als Betriebsausgaben zu unterstützen. Noch besser wäre zusätzlich ein höherer Steuersatz für Millionengehälter", betonte Hexel.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand Axel Brower-Rabinowitsch, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin Telefon: (030) 24060-0, Telefax: (030) 24060-324

NEWS TEILEN: