Pressemitteilung | Virchowbund - Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.

Patientenverfügung / Jetzt ist der Hausarzt gefragt

(Berlin) - Das neue Gesetz zur Patientenverfügung fordert in Zukunft sicherlich so manchen Hausarzt. Da Patientenverfügungen so abgefasst sein müssen, dass es für den Fall der Fälle keinen Zweifel an den Wünschen des Patienten geben darf, ist beim Aufsetzen der Verfügung in vielen Fällen ärztlicher Rat gefragt. Diese Beratungstätigkeiten werden derzeit nicht von den Krankenkassen vergütet, sondern als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) mit dem Patienten direkt abgerechnet. Dies muss dem Patienten unter Angabe der voraussichtlichen Kosten vor Beratungsbeginn mitgeteilt werden.

Der NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, empfiehlt folgendes Vorgehen:

In einem ersten Gespräch, für das etwa 45 Minuten einkalkuliert werden müssen, wird ein Entwurf der Patientenverfügung erstellt, den der Patient mit nach Hause nimmt, um ihn noch einmal zu überdenken oder mit Angehörigen diskutieren zu können. In einem zweiten Gespräch von ca. 30 - 45 Minuten kann dann die Endfassung dokumentiert werden.

Nach der Fertigstellung können sowohl der Patient als auch der Arzt als Zeuge das Dokument unterschreiben. Auf Wunsch des Patienten kann ein Exemplar in der Arztpraxis verbleiben, das andere nimmt er mit nach Hause. Der behandelnde Arzt sollte dem Patienten dazu raten, die Patientenverfügung in regelmäßigen Abständen - am besten alle drei Jahre - noch einmal auf ihre Aktualität hin zu überprüfen.

Bei dem vorgeschlagenen Ablauf würde der Arzt für das erste Beratungsgespräch nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wie folgt abrechnen (nach Empfehlung der Bezirksärztekammer Rheinhessen): A 860 (Erhebung einer biografischen Anamnese mit einer Bedingungs- und Funktionsanalyse des bisherigen Krankheitsgeschehens mit schriftlicher Aufzeichnung) bis zu 123,34 Euro sowie A 849 (Verbale Intervention im Rahmen der umfassenden Beratung) bis zu 30,83 Euro.

Für das zweite Beratungsgespräch würde wie folgt abgerechnet werden können: A 849 bis 30,83 Euro, A 5 (Untersuchung und Feststellung der für die Erstellung der Verfügung geforderten notwendigen Einsichtsfähigkeit und freien Willensbildung) bis zu 10,72 Euro sowie Ziffer A 80 (Erstellung und Ausfüllung der Patientenverfügung, Aushändigung des Exemplars für den Patienten sowie die Archivierung des Ärzteexemplars) bis zu 40,23 Euro.

Der beratende Arzt würde somit Gesamtkosten in Höhe von bis zu 235,95 Euro dem Patienten in Rechnung stellen, dem Zeitaufwand und der Verantwortung angemessen. Eine sinnvolle Leistung, eine individuelle Gesundheitsleistung, gesetzlich und gesellschaftlich gewünscht.

Quelle und Kontaktadresse:
NAV-Virchow-Bund Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, Bundesgeschäftsstelle Berlin Klaus Greppmeir, Hauptgeschäftsführer Chausseestr. 119b, 10115 Berlin Telefon: (030) 2887740, Telefax: (030) 28877413

(el)

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