Pressemitteilung | Hartmannbund – Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.

Hartmannbund legt Umsetzungskonzept zur Kostenerstattung vor / Winn: Ärztetag muss klares Signal für Systemwechsel geben!

(Berlin) - Der Hartmannbund fordert vom Deutschen Ärztetag in Dresden ein eindeutiges Votum für eine Abkehr vom Sachleistungssystem hin zu einem Kostenerstattungsprinzip mit sozialverträglicher Selbstbeteiligung. "Wir haben erstmals deutliche Signale der Politik, dass sie zu einem solchen Schritt bereit ist. Jetzt brauchen wir ein klares Bekenntnis der deutschen Ärzteschaft", sagte der Vorsitzende des Hartmannbundes, Prof. Dr. Kuno Winn. Dem Bundesgesundheitsminister hat der Verband ein konkretes Umsetzungskonzept für einen Systemwechsel vorgelegt. Ziel ist die Etablierung eines transparenten Abrechnungs- und Vergütungssystems, das gezielt Anreize für ein kosten- und gesundheitsbewusstes Verhalten schafft und zugleich niemanden von notwendigen Arztbesuchen abhält. Den Delegierten des Ärztetages wird der Hartmannbund einen entsprechenden Antrag vorlegen.

"Wir müssen den Versicherten deutlich machen, dass ein Systemwechsel für eine nachhaltige Stabilisierung des Gesundheitswesens alternativlos ist und Kostenerstattung für sie auch persönlich Vorteile hat", sagte Winn. Er warnte die Gegner eines Systemwechsels davor, die Patientinnen und Patienten weiterhin mit Schreckensszenarien zu verunsichern. "Niemand muss bei Kostenerstattung in Vorkasse treten oder seine Rechnung allein bezahlen", stellte Winn klar. Diesen üblichen "Totschlagargumenten" könne durch intelligente Regelungen, wie sie z.B. im Konzept des Hartmannbundes enthalten sind, der Boden entzogen werden. Der Hartmannbund-Vorsitzende machte deutlich, dass er von der Regierung die entscheidenden Weichenstellungen zur Umsetzung dieses dringend erforderlichen Systemwechsels noch in dieser Legislaturperiode erwarte.

Kern des Konzepts sind neben der grundsätzlichen Umstellung vom Sachleistungs- auf das Kostenerstattungsprinzip vor allem konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung der Selbstbeteiligung. "Die wichtige Aufgabe, die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Versicherten zu stärken, läuft in unserem Konzept nicht auf eine finanzielle Mehrbelastung der Versicherten-Gemeinschaft hinaus", erläuterte der Hartmannbund-Vorsitzende. Gleichzeitig stellten die dargelegten Maßnahmen sicher, dass Geringverdiener und sozial Schwache nicht von Arztbesuchen abgehalten werden. So soll die Selbstbeteiligung über drei unabhängig voneinander wirksame Steuerungselemente begrenzt werden, die - um ordnungspolitische Schutzmechanismen ergänzt - eine übermäßige Belastung der Versicherten ausschließen.

"Die Steuerungswirkung unserer Konzeption wäre - anders als bei der Praxisgebühr - erheblich effektiver und würde für die Versicherten somit echte Anreize schaffen, ein Bewusstsein für den Wert von Gesundheitsleistungen und nicht zuletzt für den Wert der eigenen Gesundheit zu entwickeln", erklärte Winn. Dies wäre nicht nur ein Beitrag zu mehr Prävention, die bekanntlich bei jedem persönlich beginne, sondern dem Arzt bliebe damit auch mehr Zeit für den einzelnen Patienten und für die wirklich notwendigen und versorgungsintensiven Behandlungsfälle, ergänzte er in Hinblick auf den Anfang des Jahres von der Barmer GEK veröffentlichten "Arztreport 2010". Demzufolge gehen gesetzlich Versicherte in Deutschland durchschnittlich 18 Mal im Jahr zum Arzt. Das ist ein internationaler Spitzenwert.

"Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollten schrittweise, jedoch für alle Versicherten gleichzeitig umgesetzt werden", betonte Winn. "Wir brauchen für alle Versicherten die gleichen Bedingungen: Ein Sonderstatus für einzelne Gruppen wäre das völlig falsche Signal."
Eine erster Schritt könnte die Beseitigung der derzeit noch in Paragraf 13 SGB V festgelegten Beschränkungen bei der Wahl eines Kostenerstattungstarifs sein. "Ohne diese politisch gewollten und gesetzlich fixierten Nachteile würden die Wahlfreiheit der Versicherten und die Akzeptanz für das Kostenerstattungsprinzip bereits wesentlich gestärkt, denn dessen Vorteile würden uneingeschränkt erfahrbar", stellte Winn klar. Bislang sieht der Gesetzgeber bei der Wahl der Kostenerstattung eine begrenzte Kostenübernahme durch die jeweilige Kasse in Höhe der EBM-Vergütung vor - bei gleichzeitiger Verpflichtung des Arztes zur Abrechnung nach GOÄ. Die Differenz muss der Versicherte tragen. Zusätzlich werden Kosten für die Verwaltung, für die Wirtschaftlichkeitsprüfungen sowie für zu leistende Zuzahlungen veranschlagt und vom Erstattungsbetrag abgezogen.

Quelle und Kontaktadresse:
Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V., Hauptgeschäftsstelle Pressestelle Schützenstr. 6a, 10117 Berlin Telefon: (030) 2062080, Telefax: (030) 20620829

(tr)

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