Pressemitteilung | Deutsche Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e.V.

Versagen der Politik bei der Bekämpfung von "Kinderpornographie"

(Berlin) - Der Präsident des BKA hat gestern (6. September 2010) das erneute Versagen der Regierung in einem wesentlichen Bereich der inneren Sicherheit, dem Kampf der Ermittlungsbehörden gegen die sog. "Kinderpornographie", aufgedeckt. Zwei Drittel der Anfragen bei den Providern betreffen nämlich diesen Deliktsbereich. Obwohl das Bundesverfassungsgericht klare Vorgaben gemacht hat, unter welchen Voraussetzungen eine Vorratsdatenspeicherung zulässig ist, verharrt die Koalition in sicherheitspolitischer Agonie und bringt kein entsprechendes Gesetz auf den Weg.

Seit einem halben Jahr ist den Fahndern nun die einzige Möglichkeit genommen, gezielt gegen die Verbreitung von "Kinderpornographie" im Internet vorzugehen. Die Untätigkeit der Politik zeigt, dass die Diskussion um Sperren oder Löschen von "Kinderpornographie" im Netz eine reine Scheindebatte ist. Es fehlt in der aktuellen Justizpolitik offenkundig der Wille, gegen diese Form der Kriminalität konsequent vorzugehen.

Dies fügt sich in das allgemeine Bild der Justizpolitik, bei Maßnahmen zur Bekämpfung von sog. "Kinderpornographie" nicht durchzugreifen. Das bereits vom Deutschen Bundestag beschlossene und vom Bundespräsident unterzeichnete Gesetz, das Access Blocking zulässt, wurde einfach für unanwendbar erklärt. Gravierende Defizite beim Strafrecht werden nach wie vor beharrlich ignoriert: Nach geltender Rechtslage kann derjenige, der pädokriminelle Dateien herunter lädt nur zwei Jahre Haft erhalten, während derjenige, der Hollywoodfilme oder Software illegal herunter lädt, aufgrund des wirtschaftlichen Schadens der Industrie, mit drei Jahren Haft rechnen kann. Auch der Dieb einer Tafel Schokolade im Supermarkt kann mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Mit dieser Rechtsauffassung werden die Täter hinter den Tätern - denn die Dateien und Links zum Betrachten im Netz werden käuflich erworben - weiter entkriminalisiert.

"Der Gesetzgeber ist nun aufgefordert, unverzüglich ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auf den Weg zu bringen sowie die Straftatbestände des Betrachtens und Herunterladens von pädokriminellen Dateien auf neue Füße zu stellen. Welches Signal sendet diese Regierung aus, wenn sie bei diesen schweren Straftaten, die auch an Kleinkindern und Säuglingen begangen werden, die Hände in den Schoß legt? Wenn sich die Koalitionsparteien nicht einigen können, ist es an der Bundeskanzlerin, hier die Führung zu übernehmen." So RA Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe in Berlin.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V. Julia Gliszewska, Sprecherin des Vorstandes Schiffbauer Damm 40, 10117 Berlin Telefon: (030) 24342940, Telefax: (030) 24342949

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