Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

"§ 219a abschaffen!"

(Berlin) - Statement von Rechtsanwältin Dr. Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Anwaltvereins (DAV):

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat nach eigenen Angaben gestern einen Referentenentwurf zur Abschaffung des § 219a Strafgesetzbuch (StGB) in die Ressortabstimmung gegeben. Die hoch umstrittene Vorschrift verbietet die sogenannte "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft”. Seit Jahren unterstützt der Deutsche Anwaltverein (DAV) die Forderung nach Streichung des § 219a StGB.

"Seit einer Gesetzänderung im Jahr 2019 dürfen Praxen, etwa auf ihrer Webseite, immerhin über die Tatsache informieren, dass sie überhaupt Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Weitergehende Informationen, etwa über die angebotene Methode, Alternativen oder Risiken, sind jedoch immer noch verboten. Denn bereits solche Informationen stellen 'Werbung' im Sinne des § 219a dar.

Die Tathandlung des 'Anbietens'' in § 219a StGB stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 1933. Angesichts der Straflosigkeit des legalen Schwangerschaftsabbruchs erscheint die Vorschrift völlig aus der Zeit gefallen - erfuhr jedoch eine zweifelhafte 'Renaissance' durch die inflationären Strafanzeigen selbsternannter 'Lebensschützer'. Im Sinne des Ultima-Ratio-Prinzips gehört die Norm abgeschafft. § 219a stellt nicht nur die Vorbereitung einer an sich legalen Handlung unter Strafe. Er beeinträchtigt auch erheblich die Informationsfreiheit und freie Arztwahl der betroffenen Frauen.”

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Pressestelle Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190

(sf)

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