Pressemitteilung | Deutscher Familienverband e.V. (DFV)

20 Jahre Pflegeversicherung: Nach wie vor klaffende Gerechtigkeitslücken für Familien

(Berlin) - Zum 20. Jahrestag der Pflegeversicherung und unmittelbar vor dem Kabinettsbeschluss zur Pflegereform fordert der Deutsche Familienverband dringend familienorientierte Verbesserungen ein: "Mit der Pflegeversicherung sollte eine Absicherung für ein großes Lebensrisiko geschaffen werden, aber sie wurde aus Familiensicht mit massiven Geburtsfehlern ins Leben gerufen. Nach wie vor klaffen auf der Beitrags- wie auf der Leistungsseite der Pflegeversicherung riesige Gerechtigkeitslücken", so der Präsident des Verbandes Dr. Klaus Zeh. Als Sofortmaßnahme fordert Zeh die Einführung eines Kinderfreibetrags bei der Berechnung der Pflegebeiträge. "Die Erziehung von Kindern ist die wichtigste Beitragsleistung zur Zukunftssicherung der Pflegeversicherung - und diese Leistung steigt mit der Kinderzahl. Deshalb müssen Eltern endlich pro Kind bei den Beiträgen entlastet werden. Das Gleiche gilt natürlich auch für die umlagefinanzierten Generationenverträge Rente und Krankenversicherung", fordert Zeh.

Nach wie vor völlig unzureichend ist auch die Honorierung der häuslichen Pflege. "In der Pflegestufe I macht das Pflegegeld für die häusliche Pflege in der Familie nicht einmal ein Viertel der Sachleistung für die stationäre Pflege im Heim aus. Und das, obwohl das Pflegeversicherungsgesetz der häuslichen Pflege klar den Vorrang gibt und die große Mehrheit der Pflegebedürftigen zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt wird. Diese ungerechte Spreizung der Pflegeversicherungsleistungen muss dringend überwunden werden", so Zeh.
Nur 22 Monate vor Schaffung der Pflegeversicherung hat das Bundesverfassungsgericht in dem vom Deutschen Familienverband erstrittenen Trümmerfrauenurteil dem Gesetzgeber klar vorgegeben, dass mit jedem neuen Gesetz die Benachteiligung von Familien in der Sozialversicherung abgebaut werden muss. Trotzdem ging kurz danach mit der Pflegeversicherung ein weiterer Zweig der Sozialversicherung ohne jede Berücksichtigung von Familien an den Start. "Bis heute hat der Gesetzgeber diese Vorgabe wie auch alle weiteren großen Familienurteile aus Karlsruhe nur auf Minimalniveau umgesetzt. Die großen Familienverbände fordern eine vollständige Umsetzung der Verfassungsvorgaben, damit die sozialrechtliche Benachteiligung von Familien endlich beendet wird", so Verbandspräsident Zeh.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Familienverband e.V. Pressestelle Luisenstr. 48, 10117 Berlin Telefon: (030) 30882960, Fax: (030) 30882961

(cl)

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