Pressemitteilung | (bvse) Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.

Änderung der Vollzugspraxis des ElektroG stellt Altgeräteentsorgung aus dem Gewerbe in Frage

(Bonn) - Eine Änderung in der Vollzugspraxis bei einer Reihe von Behörden, im Rahmen der Umsetzung des ElektroG, stößt auf die Kritik des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung. So machen Behörden in Nordrhein-Westfalen aber auch beispielsweise in Hessen Entsorgungsbetriebe darauf aufmerksam, dass ihnen angeblich die Erfassung von Elektronikaltgeräten aus dem Gewerbe und der Industrie verboten ist.

Momentan sei es so, dass teilweise die Behörden Unternehmen der privaten Entsorgungswirtschaft untersagen die gewerblichen Geräte zu erfassen, was derzeit zu einer großen Verunsicherung bei Industrie- und Gewerbekunden führt, die möglichst unkompliziert ihre Altgeräte entsorgt haben möchten. Nach geltendem Recht bestehe aber auch keine Verpflichtung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE), diese Geräte anzunehmen. Davon abgesehen, fehle es den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und deren kommunalen Unternehmen auch vielfach an Know-how zur fachgerechten Demontage und zum Transport der teilweise komplexen elektrischen oder elektronischen Anlagen. Der bvse betont, dass beispielsweise die Annahme und Erfassung von Alt-Elektrogeräten qualifizierte Behandlungsschritte erforderlich mache, die nur im engen Zusammenwirken mit zertifizierten Erstbehandlungsanlagen gewährleistet werden könne.

Der bvse warnt davor, die bewährte Arbeitsteilung auszuhebeln, nach der die Altgeräte aus privaten Haushalten im Rahmen des EAR-Systems von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und die gewerblichen Geräte von privaten Entsorgungsunternehmen erfasst werden. "Dies stellt nicht nur die gesamte Systematik der bestehenden Elektroaltgeräteentsorgung in Deutschland auf den Kopf", kritisiert Klaus Müller, Vorsitzender des bvse-Fachverbandes Schrott, E-Schrott- und Kfz-Recycling, "sondern widerspricht auch der Grundwertung des § 17 Kreislaufwirtschaftsgesetz". Der bvse verweist auch darauf, dass für Altgeräte aus dem gewerblichen Bereich ganz klar die Herstellerverantwortung gemäß § 10 Absatz 2 zum Tragen komme. Müller kündigt deshalb an, sowohl mit dem Bundesumweltministerium, wie auch dem ZVEI und den kommunalen Spitzenverbänden das Gespräch zu suchen, um hier "schnell zu einer praxisgerechten Lösung zu kommen".

Darüber hinaus macht der bvse aber auch darauf aufmerksam, dass die Rechtsauffassung, wonach private Entsorgungsunternehmen keine Elektrogeräte erfassen dürften, verkürzt und damit falsch sei. bvse-Justiziarin Eva Pollert: "Eine generelle Überlassungspflicht gewerblicher Altgeräte an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger gibt es auf der Grundlage des ElektroG nicht." Pollert verweist darauf, dass private Unternehmen natürlich im Auftrag von örE, Vertreibern und Herstellern Elektro(nik)-Altgeräte erfassen dürfen. Außerdem sei auch § 10 Absatz 2 ElektroG zu beachten, daraus ergebe sich, dass private Entsorgungsunternehmen nach wie vor Elektroaltgeräte aus dem Gewerbe erfassen dürfen, die vor dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht worden sind. Für jüngere Altgeräte bestehe ebenso die Möglichkeit, dass der Letztbesitzer die Entsorgungsverantwortung übernehme, wenn er sich mit seinem Lieferanten darauf geeinigt habe. Diese Möglichkeit sei allerdings heute noch nicht praxisgerecht ausgestaltet und es sei im Rahmen der Novelle des ElektroG durchaus zu überlegen, wie man die Rolle des Letztbesitzers stärken könnte.

Der von manchen Behörden zur Begründung ihrer geänderten Vollzugspraxis zitierte Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 19.11.2012 zur Annahme von Elektroaltgeräten (Az.: 17 L 1720/12) hat sich mit § 10 Abs. 2 ElektroG gar nicht befasst. Dabei handelt es sich auch lediglich um ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren, bei dem eine Entscheidung in der Hauptsache noch aussteht. Vor diesem Hintergrund rät der bvse seinen Mitgliedsunternehmen dringend, falls konkrete Untersagungsverfügungen angedroht oder erlassen werden, eine anwaltliche Prüfung zu veranlassen und ggf. dagegen rechtlich vorzugehen.

Klaus Müller machte außerdem deutlich, dass dieses Thema auch bei den Beratungen zur Novelle des ElektroG eine entscheidende Rolle spielen dürfte. "Wir hoffen, dass das nicht ein weiterer Versuch der Rekommunalisierung durch die Hintertür ist", so Müller, der darauf verweist, dass sich das bisher praktizierte System im Rahmen des ElektroG im Grundsatz bewährt habe.

Quelle und Kontaktadresse:
bvse Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. Jörg Lacher, Leiter, Politik und Kommunikation Hohe Str. 73, 53119 Bonn Telefon: (0228) 988490, Telefax: (0228) 9884999

(cl)

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