Pressemitteilung | Deutscher Brauer-Bund e.V. (DBB)

Alkoholfreies Bier garantiert Verbrauchersicherheit / Bezeichnung stellt keine Verbrauchertäuschung dar

(Berlin) - "Die Bezeichnung "Alkoholfreies Bier" ist lebensmittelrechtlich absolut korrekt und täuscht den Verbraucher nicht." Das ist das Ergebnis einer Recherche des Deutschen Brauer-Bundes, so Rechtsanwalt Peter Hahn, Hauptgeschäftsführer des Verbandes.

Er weist darauf hin, dass fast alle Alkoholfreien Biere herstellungsbedingt geringste Spuren an Alkohol beinhalten. Diese sind jedoch absolut unbedenklich, wie zahlreiche medizinische Gutachten beweisen, so Hahn. Selbst in größeren Mengen genossen könnten sie keine alkoholische Wirkung auslösen.
Nach der gefestigten Rechtsprechung steht deshalb ein Alkoholgehalt von bis zu 0,5 Prozent Volumen (nicht zu verwechseln mit 0,5‰) der Bezeichnung nicht entgegen. Ebenso wie bei alkoholfreiem Wein, der nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs unbedingt Alkohol enthalten muss. Nach § 47 Abs. 1 Weinverordnung liegt der Höchstwert bei 0,5 Prozent Volumen.

Durch den Genuss von Alkoholfreiem Bier erfolgt weder eine Beeinträchtigung der Blutalkoholkonzentration noch eine Beeinflussung des Reaktionsvermögens, weshalb z.B. Autofahrer bedenkenlos Alkoholfreies Bier konsumieren können.
Entscheidend ist nicht die rein naturwissenschaftliche Betrachtung, ob überhaupt kein Alkohol vorhanden ist, sondern die nicht vorhandene alkoholische Wirkung. Denn ansonsten müsste z.B. Traubensaft, der nach einer europäischen Verordnung bis zu 1 Prozent Volumen Alkohol enthalten darf, einen Hinweis darauf enthalten. Der Begriff "frei" stellt im gesamten Lebensmittelrecht auch nicht auf eine absolute Freiheit ab, wie die EU-Verordnung über gesundheits- und nährwertbezogene Angaben in Bezug auf "fettfrei", "zuckerfrei" und "kochsalzfrei" belegt. In Österreich, Belgien, Finnland, Ungarn, Portugal und Polen ist zudem gesetzlich geregelt, dass die Bezeichnung Alkoholfreies Bier für Biere vorgeschrieben ist, die einen Alkoholgehalt von bis zu 0,5 Prozent Volumen enthalten.

"Die Forderung nach einer Angabe 'enthält Alkohol' oder 'mit niedrigem Alkoholgehalt' sowie 'Alkoholarmes Bier' löst beim Verbraucher die falsche Vorstellung aus, dass mit dem Genuss eine alkoholische Wirkung einhergeht", fährt Hahn fort. Solche Angaben und nicht die Bezeichnung Alkoholfreies Bier stellen für ihn eine Irreführung des Verbrauchers dar und stehen in direktem Widerspruch zu einer sachgerechten Aufklärung.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Brauer-Bund e.V. (DBB) Jana Mebes, Assistentin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Neustädtische Kirchstr. 7a, 10117 Berlin Telefon: (030) 2091670, Telefax: (030) 20916799

(cl)

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