Anrufung des Vermittlungsausschusses lediglich procedural bedeutsam
(Köln) - Grosso-Vorsitzender Nolte: "Wir sind zuversichtlich, dass die über alle Parteigrenzen hinweg gewollte Regelung zur Sicherung des Presse-Grosso-Vertriebssystems zeitnah in Kraft tritt" + Bundesrat ruft im Gesetzgebungsverfahren zur 8. GWB-Novelle Vermittlungsausschuss an + Normierung des zentralen Verhandlungsmandats nicht Gegenstand der Verhandlungen
Die Anrufung des Vermittlungsausschusses im Verfahren zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8. GWB-Novelle) hat nach Ansicht des 1. Vorsitzenden des Bundesverbandes Presse-Grosso, Frank Nolte, ausschließlich eine Bedeutung für das Procedere. "Wir sind zuversichtlich, dass trotz der nun eintretenden zeitlichen Verzögerung die über alle Parteigrenzen hinweg geforderte Regelung der GWB-Novelle zur Sicherung des Presse-Grosso-Vertriebssystems zeitnah in Kraft tritt", erklärte Nolte am 23. November 2012 in Köln. Der Bundesrat hatte am selben Tag im Rahmen seiner Plenarsitzung Änderungen für geboten gehalten, über die nun der Vermittlungsausschuss beraten wird. Die Regelung des zentralen Verhandlungsmandats für die Pressevertriebsbranche ist nicht Gegenstand der weiteren Verhandlungen. Einen möglichen Einspruch des Bundesrats gegen die Gesetzesnovelle bei fehlgeschlagenen Vermittlungen könnte der Bundestag aber noch zurückweisen - und so das Gesetz verabschieden.
Der aktuelle Gesetzesentwurf zur 8. GWB-Novelle sieht u.a. vor, Branchenvereinbarungen zwischen Verlagen und Presse-Grossisten als privatwirtschaftliche Selbstregulierung vom Grundsatz des Kartellverbots auszunehmen - das sog. zentrale Verhandlungsmandat für die Pressevertriebsbranche. Der Bundesrat mache - so Nolte - nicht die Normierung der für den Pressevertrieb elementaren zentralen Verhandlungsmöglichkeiten zum Gegenstand der Vermittlungsgespräche. "Denn die Neuregelung sichert ein System, dessen Fortbestand über alle Parteigrenzen hinweg zur Aufrechterhaltung der Pressevielfalt in Deutschland gefordert wurde und wird". Vor diesem Hintergrund habe der Deutsche Bundestag auch am 18. Oktober 2012 das 8. GWB-Änderungsgesetz in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Zudem habe sich der Bundesrat selbst bereits in einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 11. Mai 2012 für den Erhalt des bewährten deutschen Pressevertriebssystems über das neutralitätssichernde Presse-Grosso ausgesprochen.
Quelle und Kontaktadresse:
Presse-Grosso Bundesverband Deutscher Buch-, Zeitungs- und Zeitschriften-Grossisten e.V.
Pressestelle
Händelstr. 25-29, 50674 Köln
Telefon: (0221) 9213370, Telefax: (0221) 92133744
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen



