Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt: Mindestlohn-Vorschlag aus der CDU unverständlich
(Berlin) - Zu Überlegungen in der CDU für einen allgemeinen Mindestlohn erklärt Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt:
Der Vorschlag aus der CDU ist schwer nachvollziehbar und für mich unverständlich. Falls eine allgemeine gesetzliche Lohnuntergrenze gemeint ist, die auf Empfehlung einer Kommission festgesetzt wird, so wäre dies unzweifelhaft ein politischer, gesetzlicher Mindestlohn. Ein gesetzlicher Mindestlohn ist aber von der CDU/CSU bisher aus guten Gründen abgelehnt worden, weil er zulasten von Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen geht. Die Beweggründe für eine etwaige gegenteilige Positionierung der CDU sind mir unerklärlich.
Wenn sich dieser Mindestlohn zudem noch am Tariflohn der Zeitarbeit orientieren soll, handelt es sich um eine politische Vorgabe, die im Fall ihrer Verwirklichung schnell eine erhebliche Zahl von Arbeitsplätzen vernichtet. Die CDU übersieht offenbar, dass in den letzten Monaten auch mit DGB-Gewerkschaften niedrigere tarifvertragliche Löhne als die der Zeitarbeit vereinbart wurden.
Ich kann auch nicht erkennen, in welchem Verhältnis die jetzigen Überlegungen zum Mindestarbeitsbedingungengesetz stehen, das die CDU gerade erst in der großen Koalition novelliert hat. Nach den dort geltenden Regeln ist in Bereichen, in denen kein tarifvertraglich festgelegter Lohn existiert, eine Lohnuntergrenze möglich. Der Vorschlag, für diese Fälle eine Kommission der Tarifpartner vorzusehen, ist bereits ebenfalls vom Mindestarbeitsbedingungengesetz erfüllt.
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