Augen auf beim Möbel-Schnäppchenkauf / Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor unlauterer Preiswerbung im Möbelhandel
(Leipzig) - Wenn sich vermeintliche Schnäppchenpreise als Mogelpackung entpuppen, dann ist das einerseits ärgerlich für Verbraucher. So staunte Frau C. nicht schlecht, als sie im Möbelhaus Höffner eine Polstergarnitur für 2799 Euro sah und durchgestrichen darüber einen um 1000 Euro höheren Preis. Genau diese Polstergarnitur hatte sie sich wenige Wochen zuvor in einem Werbeprospekt von Höffner ausgesucht, weil sie ihr dort für 1799 statt des rot durchgestrichenen Preises von 2799 Euro gut gefallen hatte.
Wenn mit der Herabsetzung eines Preises geworben wird, dann muss der durchgestrichene Ursprungspreis auch wirklich vorher gefordert worden sein und das nicht nur für unangemessen kurze Zeit, sonst liegt die Vermutung eines Wettbewerbsverstoßes nahe, so die Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen, Bettina Dittrich. Für ebenso wettbewerbswidrig hält die Verbraucherzentrale Sachsen die Praxis dieses Möbelhauses, einen günstigen Aktionspreis werblich herauszustellen, ohne dabei deutlich zu machen, dass dieser nur für Kunden, die im Besitz einer so genannten Kundenkarte sind, gewährt wird.
Wenn das Möbelhaus Höffner in einer Werbung die Kunden aufruft: Höffner macht den besten Preis. Überzeugen Sie sich auch! dann können wir dem Aufruf, sich selbst zu überzeugen nur zustimmen und die Verbraucher aufrufen, die Preiswerbung besonders kritisch unter die Lupe zu nehmen, so Bettina Dittrich.
Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
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Brühl 34-38, 04109 Leipzig
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